Unterhaltsvermutung nach §9 Abs. 5 SGB II

  • Hallo zusammen,

    habe zu dem Thema Unterhaltsvermutung nach §9 Abs. 5 SGB II mal eine Frage.

    Ich (35) wohne mit meiner Mutter (63) in einer Mietwohnung.

    Nun bin ich voll Berufstätig während meine Mutter seit einigen Jahren schon Hartz 4 bezieht.

    Nun wurde ein Weiterbewilligungsantrag gestellt.

    Ich habe die ganzen Jahre bereits schon den Eigenanteil für Miete u. Heizkosten (knapp 300 € gesamt) übernommen.

    Nun sagt mir aber die Jobcom, dass ich noch weitere 420 € übernehmen soll. Da hier vermutet wird, dass die Hilfebedürftigen Personen (meine Mutter) von mit Leistungen erhält.

    Habe knapp 2000 € / Netto am Ende des Monats. Ausgaben für PKW, Internet, div. Versicherung sind der jobcom gemeldet.

    Wir haben jeder ein eigenes Schlafzimmer (versteht sich glaub ich von selbst).

    Da ich in Vollzeit arbeite, bin ich tagsüber eh nicht zuhause, sodass auch jeder für sich selber Kocht u. einkauft.

    Auch hat jeder sein eigenes Konto.

    Ist es nun rechtens, dass ich noch mehr bezahlen muss nur weil wir uns eine Mietwohnung teilen?

    Bitte um Info

    Mit freundlichen Grüßen

    MrBlokk

  • Meinst du mit Mietanteil dass du die Hälfte der Miete, Betriebskosten und Heizkosten trägst? Oder trägst du mehr oder weniger als 50 %?

    Falls ja, was bzw wieviel gibst du deiner Mutter?

  • Ich trage die hälfte der Miet u. Heizkosten.

    Meiner Mutter gebe ich nichts. Kaufe aber gelegentlich auch für Sie ein.

    Die Jobcom meint aber nun da ich 2000 Netto rausbekomme, dass ich zusätzlich zu Miete u. Heikosten die Mutter mit 420 € unterstützen soll.

    Die Frage ist nun ob dies so richtig ist. Wir leben knapp 15 Jahre zusammen u. ich habe immer nur Miete u. Heizkosten beigetragen. Die Jobcom hat das auch so in deren Berechnung drin.