Gasanbieter Wechsel Sofortbonus

  • Hallo, da ich im Netz nur etwas zu dem Thema Stromanbieter und Sofortbonus gefunden habe wollte ich mich mal hier erkundigen, wie ist das wenn ich den Gasanbieter wechsel weil mein Vertrag ausläuft und dieser einen Sofortbonus in Höhe von 50€ gewährt, wird dieser dann als Einkommen angerechnet?

    Viele Grüße

    Mina

  • Das Bundessozialgericht hat entschieden dass der Sofortbonus beim Stromanbieterwechsel ein nicht zweckgebundenes Einkommen ist welches angerechnet werden muss.

    Ich kann da keinen Unterschied sehen, auch dieser Bonus beim Gas dürfte anzurechnen sein.

  • Ein einziges Sozialgericht hat so entscheiden. Aber, eigentlich sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht richtig entschieden wurde. Hat da jemand nochmal gegen geklagt oder wie handhabt eurer Sachbearbeiter das? Es kann einer bedürftigen Person ja nicht verwehrt werden, den günstigsten Tarif zu wählen, nur weil das Unternehmen den Bonus nicht verrechnet, sondern auszahlt. Dafür ist ja auch der Strompreis höher.

  • Da das einzelne Gericht ausgerechnet das Bundessozialgericht (B 4 AS 14/20 R)S 14/20 R war....

    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, wenn es ausbezahlt wird, ist es Einkommen und selbstverständlich zu berücksichtigen. Es wird auch niemandem verwehrt, den Tarif bzw. Anbieter zu wählen. Mit der Argumentation wird Hilfeempfängern ja auch verwehrt, zu arbeiten, da das Einkommen daraus auch angerechnet wird...

    • Offizieller Beitrag

    Was neben dem Lachflash noch wichtig ist: da auch die Vorinstanz im Sinne des Beklagten entschieden hat, waren es genau genommen 2 Sozialgerichte. SG Dortmund und das BSG.

    Aber die haben ja keine Ahnung...

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.