Liebe Forumsmitglieder
Die Suche ergab leider keine guten Treffer.
Darum schreibe ich mal hier.
Folgende Konstelattion:
Eine Familie mit 2 minderjährigen Kindern bezieht/e Bürgergeld/ALGII
Ein Kind ist schwerbehindert und hat den Pflegegrad 4.
Als das Kind noch ein Baby war, unterschrieben die Eltern eine relativ günstige
Pflegezusatzversicherung bei einer großen Versicherungsgesellschaft.
Andere Versicherungen auch.
Als dann das Kind älter würde erhielt es einen Pflegegrad.
Natürlich sprang dann zusätzlich die Pflegezusatzversicherung auch ein.
Nun zum Fall:
Ist das Geld aus der Pflegezusatzversicherung auf das Bürgergeld anrechbar?
Einige Details dazu:
Die Leistung aus der besagten Zusatzversicherung wurden natürlich direkt vor Jahren beim Jobcenter angegeben.
Laut damaliger Aussage (ca. 2016) hiess es nur mündlich, dass das Jobcenter mit Pflegegeld nichts zu tun hat.
Schriftlich, also auf Antwort meines Schreibens in dem ich die Zahlungen aus dieser Versicherung angab, hiess es nur, dass
sie mein Schreiben erhalten haben. Das wars.
Ich bat damals um ein persönliches Gespräch.
Genau das gleiche Ergebnis. Sie haben mit Pflegegeld nichts zu tun.
So nun stellt sich mir dir Frage, da es einen Sachbearbeiterwechsel gab und dieser irgendwie nicht so recht weiss obs angerechnet wird oder nicht.
Ob es vielleicht anrechenbar ist?
Wir sind im Moment im schriftlichen Verkehr. Es gab noch keine endgültige Aussage oder Anrechnung usw.
Ich habe die Versicherung angeschrieben und diese haben mir schriftlich mitgeteilt, dass das Geld aus dieser Pflegezusatzversicherung nicht auf
ALG II/ALG I bzw. Bürgergeld anrechenbar ist, da es Zweckgebunden ist. Genau wie das Pflegegeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Dieses Schreiben habe ich natürlich sofort eingereicht. Liegt noch da. Bis jetzt keine Antwort.
Ich habe halt Angst, dass sie es nun doch anrechnen werden, da aufgrund des Bürgergelds etwas verändert wurde.
Ich schlimmsten Fall müsste ich ja die ganze Jahre nachzahlen, obwohl das JC darum gewusst hat.
Nun ja, es hat mir halt keine Ruhe gegeben und ich habe zwei verschiedene Anwälte kontaktiert.
Was nur sehr schlecht für mich ist, ist die Tatsache, dass der eine sagt, es könnte angerechnet werden
wohingegen der andere sagt, dass es nicht der Fall sein wird und sich auch auf das Schreiben der Versicherung beruft und es eben keine
Pflegerente ist.
Noch erwähnt sei, dass das Geld monatlich ausgezahlt wird, ähnlich wie das Pflegegeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Die summe ist allerdings höher als die der gesetzlichen.
Deshalb frage ich hier im Forum, ob jemand genaueres dazu weiss.
Wie ich aus einem Bericht erfahren konnte, sind es lediglich 5% derer die Pflegebedürftig sind, welche eine solche Zusatzversicherung überhaupt haben.
Dahingegen denke ich, dass es so schwer ist einen Präzedensfall zu finden.
Mich interessiert auch, welchen Sinn eine solche Versicherung hat, wenn sie dann angerechnet wird und jemand aus dem Bezug ist?
Ich glaube die Pflege-Bahr und das bayrische Landespflegegeld werden auch nicht angerechnet.
Oder liegt es daran, dass es sich um ein Kind handelt. Jenes geht noch zur Schule und ist deshalb im Bürgergeldbezug.
Wäre es erwachsen, würde es höchstwahrscheinlich kein Bürgergeld mehr erhalten, da es bestimmt anderweitige Leistungen erhalten würden.
Damit meine ich, dass es nicht arbeitsfähig ist.
Ich weiss, viele Fragen und kein Ende in sicht. Ich erhoffe mir hier eine Antwort darauf zu finden.
Danke