Hallo,
ich habe am 27.04 Bürgergeld ab dem 01.05 beantragt.
Am 28.04 habe ich mir von meinem Vater Geld geliehen, damit ich den Mai über die Runden kommen und auf mein Konto am 28.04 eingezahlt.
Auf dem Bürgergeldantrag vom 27.04 ist das natürlich noch nicht von mir als Vermögen vermerkt worden.
Muss ich nun die Darlehnsvereinbarung mit meinem Vater einreichen oder zählt es noch als Vermögen da die Einzahlung vor dem 01.05 (also der Zeit ab der ich Bürgergeld beantragt habe) eingezahlt wurde.
Danke