Hallo,
Weiß jemand, wie das geregelt ist, wenn Ehepartner in getrennten Wohnungen leben? Also, der eine berufstätig ist und der andere Bürgergeld beantragen muss? Wird dann auch die Miete der Wohnung des Antragstellers übernommen, oder ausschließlich die 450 Euro?
LG,
Alex