Bürgergeld Ehepartner in getrennten Wohnungen

  • Hallo,

    Weiß jemand, wie das geregelt ist, wenn Ehepartner in getrennten Wohnungen leben? Also, der eine berufstätig ist und der andere Bürgergeld beantragen muss? Wird dann auch die Miete der Wohnung des Antragstellers übernommen, oder ausschließlich die 450 Euro?

    LG,

    Alex

  • Wenn die beiden keinen Trennungswilen haben, also im Sinne einer Scheidung, dann werden die beiden gemeinsam berechnet und wenn das Einkommen des einen Ehepartners ausreichend für beide ist, dann wird es kein Bürgergeld für den anderen geben.