Nicht Eheliche Paare

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mal ein Frage.

    Ich lebe derzeit getrennt von meinem Freund.

    Ich bin berufstätig und zahle für 2 Kinder den vollen Unterhalt.

    Mein Partner erhält Bürgergeld und wir leben nich getrennt.

    Wir würden gerne in näherer Zukunft zusammen ziehen.

    Aufgrund meiner monatlichen Unterhaltszahlungen stellt sich mir die Frage, ob wir dann finanziell noch schlechter stehen würden oder werden meine Unterhaltszahlungen mit angerechnet als Ausgaben?

    Hat jemand damit eventuell Erfahrung?

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wird entsprechend weniger Einkommen angerechnet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Prima, vielen Dank für die Antwort!

    Ich habe noch was über Bedarfsgemeinschaft gelesen.

    Und dass man angeblich 1 Jahr auf Probe zusammen ziehen kann, ohne das es als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden darf.

    Ist das so?

    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt kein Anrecht darauf. Im ersten Jahr müsste nur das Jobcenter eine BG beweisen, danach wäre die Beweislast bei euch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.