Guten Tag,
ich war Empfänger von Bürgergeld und habe 50,000 € geerbt. Daraufhin wurde die Zahlung von Bürgergeld eingestellt.
Die Erbschaft wurde als Einkommen gewertet und durch 6 Monate geteilt, um die Höhe des übersteigenden Einkommens zu ermitteln.
So weit so gut.
Ich gehe davon aus, dass ich nach sechs Monaten und einem Vermögen von unter 15.000 € einen neuen Antrag auf Bürgegeld stellen kann. Ist das richtig?
Und was ist, wenn mein Vermögen z.B. nach zwei Monaten schon unter 15,000 € ist?
vielen Dank für die Antwort