Anrechnung Vermögen nach TAM-Maßnahme

  • Hallo!

    Ich mache nach H4 momentan eine "Teilhabe am Arbeitsmarkt“-Maßnahme, die bald ausläuft. Wenn ich dann Bürgergeld beantrage, gilt für das Schonvermögen (des ersten Jahres) die Grenze von 15000 oder von 40000 €?

    Danke für Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Du beziehst derzeit Übergangsgeld oder doch weiterhin Leistungen nach dem SGB II?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Direkt vom Jobcenter beziehe ich derzeit nichts, habe da also z.B. auch keine Pflichten. Ich habe nur den befristeten Arbeitsvertrag nach "TAM" mit dem Arbeitsgeber.

    • Offizieller Beitrag

    Und dann keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es wird während der TAM-Maßnahme nichts in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, d.h ich müsste nach deren Ablauf Bürgergeld beantragen.