Hallo!
Ich mache nach H4 momentan eine "Teilhabe am Arbeitsmarkt“-Maßnahme, die bald ausläuft. Wenn ich dann Bürgergeld beantrage, gilt für das Schonvermögen (des ersten Jahres) die Grenze von 15000 oder von 40000 €?
Danke für Antworten.
Hallo!
Ich mache nach H4 momentan eine "Teilhabe am Arbeitsmarkt“-Maßnahme, die bald ausläuft. Wenn ich dann Bürgergeld beantrage, gilt für das Schonvermögen (des ersten Jahres) die Grenze von 15000 oder von 40000 €?
Danke für Antworten.
Du beziehst derzeit Übergangsgeld oder doch weiterhin Leistungen nach dem SGB II?
Direkt vom Jobcenter beziehe ich derzeit nichts, habe da also z.B. auch keine Pflichten. Ich habe nur den befristeten Arbeitsvertrag nach "TAM" mit dem Arbeitsgeber.
Und dann keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld?
Es wird während der TAM-Maßnahme nichts in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, d.h ich müsste nach deren Ablauf Bürgergeld beantragen.