Angemessene KdU bei Behinderung und Pflegegrad

  • Hallo liebes Forum,

    da ich nicht weis wo dieses Thema hingehört schreibe ich meine Anliegen hier.

    Kurz erklärt:

    Ich bin 46 Jahre alt. Leider bin ich recht schwer erkrankt, so das ich jetzt 70% GdB mit dem Merkzeichen"G" habe. Ich habe den Pflegegrad 2 ohne zeitliche Begrenzung und muss von einem Pflegedienst betreut werden. ;(

    Durch meine Erkrankung habe ich jetzt, für die nächsten 3 Jahre, volle Erwerbsminderungsrente und musste vom Bürgergeld auf Sozialhilfe umstellen.

    Ich lebe mit meiner Mutter (71 Jahre , GdB 60 mit "g" und auch Pflegegrad 2) zusammen. Wir haben 96 qm. Wir beide sind auf Gehhilfen (Rollator) angewiesen. X/

    Als ich den Sozialhilfebescheid gestern bekommen habe, habe ich mich erstmal gefreut. Denn hier entsteht eine gewaltige finanzielle Diskrepanz.

    Mein Bürgergeld sind mit Miete und co. 951 Euro. Meine anerkannte Sozialhilfe 1220 Euro. :) :S Das finde ich schon mal komisch, aber erstmal hat es mich gefreut.

    Jetzt der Wehrmutstropfen.

    Gleichzeitig wurde mir die Aufforderung zuteil, dass ich wegen der Wohnungsgröße und Kosten Umziehen soll. :evil:

    In unserem Landkreis sind für 2 Personen 60 Qm und 583 Euro angemessen. Wir haben ja 96 Qm und 775 Euro an Miete.

    Also 192 Euro zu teuer.

    Wir haben die angemietete Wohnung (Bad) zum Beispiel, über den Pflegegrad, umbauen lassen. So das Meine Mutter und ich von einem Pflegedienst im Bad versorgt werden können. Kosten 7999 Euro.

    Unsere Ärzte, Alltagshelfer, Pflegedienst ect. befinden sich alle im Umkreis.

    Aber auch körperlich ! Weder meine Mutter noch ich sind in der Lage Kartons zu Packen, Möbel ab und Aufzubauen geschweige denn einen LKW zu beladen und die Sachen vom A nach B zu bringen. :rolleyes: <X

    Wenn ich alle Kosten zusammen rechne, also Umzug, Kaution, Renovierung alte und neue Wohnung evtl. Makler wegen Wohnungsnot etc.. kommen wir vorneweg auf gute 8000 - 10000 Euro pro Person.

    Wenn ich das gegenrechne, auf 192 Euro Ersparnis pro Monat ,wären das gute 9 Jahre um die Umzugskosten rauszuhaben.

    Die Angaben im Internet sind sehr schwammig was, wem bei welchen Beeinträchtigungen zustehen. Der einer geht von der Miete aus der andere von den Qm der Wohnung.

    Wenn ich es richtig gelesen habe stehen uns beiden pro Person 15 Qm mehr zu, wegen den Gehhilfen und auch Toilettenstuhl, die wir benötigen. Bei anerkannten 60 Qm + 30 Qm macht 90 Qm.

    Sind 6 Qm wirklich ein Grund um umziehen zu müssen?

    Das macht mich gerade Kirre diese Ungewissheit. <X <X <X

    Evtl. hat ja jemand gleiche Erfahrungen und kann mir Helfen. Denn wenn ich das nicht geregelt bekomme sitzen in einem Jahr meine Mutter und ich auf der Straße ;(

    Eine Sache wollte ich noch erwähnen. Durch meine Erkrankung muss ich Insolvenz anmelden. Hier ist ja ganz klar das ich keine neuen Schulden machen darf. Sonnst ist die Insolvenz schneller vorbei wie sie begonnen hat.

    Ist ein Darlehensvertrag mit der Stadt für evtl. Umzugskosten ect. nicht neue Schulden? Denn meine Insolvenz möchte ich nicht verlieren! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von ChrisW76 (27. Mai 2023 um 10:29)

    • Offizieller Beitrag

    Dann trage doch deine Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, vor. Mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. Rechnungen über Umbau etc.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Chris,

    Vielleicht kann euch der Behindertenbeauftragte eurer Stadt oder der VdK helfen.

    Ich wünsche euch ganz fest, dass ihr in der Wohnung bleiben dürft.

    Bitte schreibe doch hier, wie es ausgeht. Das würde mir sehr helfen, da ich selbst schwerbehindert bin und dann schonmal wüsste, was in so einem Fall zu tun wäre.

  • Dann trage doch deine Gründe, die gegen einen Umzug sprechen, vor. Mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. Rechnungen über Umbau etc.

    Hi Turtle1972...

    Ja das habe ich gestern Abend gemacht habe alle "Dokumente" wie Bestätigung Pflegegrad 2 bei uns beiden, sowie der Bescheid vom GdB und EmR Bescheid sowie Badumbau etc.. gefaxt.

    Ich habe das Amt auch auf einen Kaffee "eingeladen". Ich habe keine Probleme unsere Wohnung zu zeigen. Da könnten die sich überzeugen das die Wohnung notwendig ist. Ich finde es nur traurig das meine Mutter jetzt angst hat entweder auf der Straße zu landen oder im Altersheim. Das hat sie echt nicht verdient.