Hallo,
wenn ich im Trennungsjahr nur so wenig Unterhalt bekomme, dass ich erstmal mit Bürgergeld 'aufstocken' müsste, wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung geregelt?
LG,
Alex
Hallo,
wenn ich im Trennungsjahr nur so wenig Unterhalt bekomme, dass ich erstmal mit Bürgergeld 'aufstocken' müsste, wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung geregelt?
LG,
Alex
Hi, ich bin leider geschieden.
Bei mir war das so, dass bis zum rechtskräftigen Urteil wir unter Familienversichert liefen. Nach der Scheidung habe ich das Urteil der AOK geschickt und wurde dann alleine Versichert. vg
Über den Bezug von Bürgergeld besteht eine Pflichtversicherung in der KV und PV.