Hallo Ihr lieben,
In einem anderen Beitrag im Sozialhilfebereich wurde mir vorgeschlagen Dokumente dem Amt einzureichen. Hieraus ergab sich noch eine Frage
Meine Frage ist, ab wann man den Anspruch auf Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII hat.
Im Internet steht:
- Sie sind unter 65 Jahre,
- nicht erwerbsfähig nach dem 6. Sozialgesetzbuch
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” gemäß § 152 IX
Da ausnahmslos ALLE Anträge wie EmR, GdB, Pflegegrad im Widerspruch gelaufen sind, sind natürlich auch die Bescheide rückwirkend.
Hier die Daten
- EmR Bescheid am 08.05.23 Anspruch rückwirkend seit 04.12.22 erste Auszahlung 01.07.23
- GdB 70% mit "G" Bescheid am 26.04.23 Anspruch rückwirkend seit 05.12.22
- Pflegegrad 2 Bescheid am 10.03.23 Anspruch rückwirkend seit 14.11.23
Ist damit nicht der Anspruch auf Mehrbedarf seit dem 05.12.22 erfüllt??
Denn das Jobcenter sagt nein.
Vg und noch ein schönen Pfingstmontag