Hallo,
ich erhalte Arbeitslosengeld 1, da ich aber vorher nur in Teilzeit gearbeitet habe liegt es unter dem Bürgergeldsatz. Deshalb habe ich Bürgergeld beantragt. Bei der Berechnung hier, wo gibt man Steuererstattungen ein? Unter sonstige Einkünfte bei der Berechnung zum Bürgergeld? Und gibt man das Arbeitslosengeld 1 auch unter sonstige Einkünfte ein?