Hallo zusammen,
ich habe da eine ziemlich interessante Frage bzgl. Bürgergeld und Riester-Rente. Habe auch nichts im Internet dazu gefunden.
Mein Papa ist in Rente gegangen und hatte vorher SGB XII bzw. Bürgergeld beantragt. Während der Arbeitszeit und auch nach seinem Krankheitsfall vor 10 Jahren, hat er in eine Riester-Rente eingezahlt, insgesamt ca. 17 Jahre. Auch während der Arbeitszeit wurde sein Lohn aufgestockt, weil das Geld nicht ausgereicht hatte.
Nun ist er im Rentenalter immer noch Bezieher von Bürgergeld und jetzt stellt sich die Frage, ob das eingezahlte Geld samt Zulagen als lebenslange Rentenzahlung oder durch Kündigung direkt ausgezahlt werden soll. Bei der Riester-Rente kann man sogar eine Teilkapitalisierung wählen, also 30% des Gesamtbetrages auszahlen lassen und den Rest als lebenslange Rente.
Auf clark.de steht irgendwo, dass die Riester-Rente bürgergeld-sicher sei, d.h. die Rente wird nicht einberechnet in die Bedarfsrechnung. Ich gehe stark davon aus, dass es hier um die lebenslange Rentenzahlung geht. Wie sieht es aber aus, wenn man sich für eine vorzeitige Kündigung entscheidet? Nehmen wir an, er hat 15.000 Euro, die er sich bei Kündigung auszahlen lassen kann. Ist dieser Betrag auch bürgergeld-sicher oder wird es in die Bedarfsrechnung mit eingerechnet und mein Vater hätte demnach nichts von der Rentenversicherung gehabt.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Liebe Grüße,
Bürgergeldbeziehung