Bürgergeld und Wohngemeinschaft

  • hallo,

    Ich bekomme seit diesem Monat Bürgergeld und lebe mit einem Mitbewohner zusammen. Er zahlt eine Untermiete an mich, die sowohl die Kosten für die Miete und Nebenkosten abdeckt, sowie 50% der Kosten für Strom, Internet/Telefon und GEZ.

    Ich erhalte nun den Regelbedarf, die Untermiete meines Mitbewohners wird aber zu 100% als sonstige Einnahmen abgezogen.

    Von meinem Regelsatz muss ich also die Kosten für Strom, Internet und GEZ alleine zahlen, obwohl mein Mitbewohner sich daran beteiligt mit 70€.

    Auf nachfrage habe ich die Antwort erhalten, dass das schon berücksichtigt ist (wie wurde aber nicht erklärt).

    Jetzt versuche ich herauszufinden, wie das mit einer WG und den geteilten Kosten beim Bürgergeld funktioniert, ich konnte aber keine Informationen finden.

    Es muss doch mlglich sein, dass sich ein Mitbewohner an den gemeinsamen Kosten beteiligen kann, ohne dass seine Beteiligung als Einnahmen abgezogen wird. Dann zahlt er seinen Anteil ja völlig umsonst, weil ich die 70€ ja nochmal zahle.

  • Strom, Internet/Telefon sind im Regelsatz enthalten.

    Für die Rundfunkgebühren kannst Du nochmalerweise einen Antrag auf Befreiung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen (früher GEZ).

    Hast Du die Möglichkeit, Deinen Bescheid anonymisiert hier hochzuladen, damit man mal nachsehe kannn, wie die Berechnung aussieht?

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Aber der Regelsatz reicht doch nicht für mich und meinen Mitbewohner? Ich zahle nun 140€ im Monat für uns beide, was vorher 70€ für jeden war.

    Es muss ja eine Möglichkeit geben, dass man in einer WG die Kosten teilen kann.

    Von GEZ kann ich mich zwar befreien lassen, dann muss mein Mitbewohner aber GEZ voll zahlen, da er ja nicht befreit ist. Wir würden die kosten also weiterhin teilen. Daher bringt mir die befreiung nicht viel.

    In der Berechnung werden die Untermiet-Kosten als sonstige Einnahmen verbucht.

    Wenn wir nun eine 4er WG wären, könnte ich doch auch nicht für alle den Strom zahlen?

    Ich habe aber auch gleich einen Termin beim Jobcenter und schaue mal, ob ich dort auch diese Frage stellen kann (oder ob sie mich nur an die Kostenstelle verweist)

  • Ohne Berechnung ist Dein Anliegen leider nicht wirklich verständlich. Sorry.

    im Anhang ist die Berechnung. Mein Mitbewohner überweist mir 550€. Davon sind 480€ für Miete+Nebenkosten. 70€ sind seine Beteiligung an Strom, Internet/Telefon und GEZ.

    Diese 70€ habe ich auch anhand von Rechnungen belegen können. Diese 70€ werden mir aber abgezogen. Ich zahle also unsere Gemeinsamen kosten von 140€ momentan alleine, obwohl mein Mitbewohner mir 70€ für die Beteiligung an diesen Kosten überweist.

    Er kann sich ja keinen eigenen Stromanschluss und Telefonanschluss in die Wohnung legen lassen.

  • ich hatte eben auch meinen Termin beim Job Center und habe meine Bearbeiterin gefragt. Sie denkt auch, dass die 70€ nicht als Einnahmen verbucht werden sollten, da es ja der Mitbewohneranteil an den gemeinsamen Kosten ist. Allerdings wusste sie es auch nicht genau.

    Es muss doch aber eine Regelung für sowas geben? Ich kann doch nicht den Strom für meinen Mitbewohner zahlen.

  • Also wenn ich nach der Berechnung gehe sind für KdU 976,09 € zu zahlen (Kaltmiete, NK und Heizung), davon die Hälfte (488,05 €) wären m. E. anzurechnen.

    Du müsstest den Differenzbetrag (61,95 €) halt gegenüber dem Jobcenter erklären. Dass Du die kompletten Kosten für Strom, Telefon, .... zahlst, am besten mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen und -nachweisen.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Also wenn ich nach der Berechnung gehe sind für KdU 976,09 € zu zahlen (Kaltmiete, NK und Heizung), davon die Hälfte (488,05 €) wären m. E. anzurechnen.

    Du müsstest den Differenzbetrag (61,95 €) halt gegenüber dem Jobcenter erklären. Dass Du die kompletten Kosten für Strom, Telefon, .... zahlst, am besten mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen und -nachweisen.

    Ja, das habe ich auch gemacht. Es sind insgesamt 67,68€. Aber darauf kam die antwort, dass es schon berücksichtigt ist.

    Ich habe bochmal nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Ich finde es aber auch sehr schwer, dafür eine offizielle Regelung irgendwo zu finden. Aber sicher gibt es doch viele die Bürgergeld kriegen und einen Mitbewohner haben? Oder die meisten bemerken garnicht, dass am Ende das Geld fehlt (wäre mir auch fast nicht aufgefallen).

    Ich warte die Antwort noch ab, weiß aber auch nicht was ich tun soll, wenn sie es nicht wollen, weil es ja keine richtige Regelung dafür gibt, auf die ich mich berufen kann.

  • 488,06€ wäre genau die hälfte der Miete, das stimmt. Allerdings haben sich die Mietkosten, Nebenkosten und Stromkosten so oft geändert im letzten Jahr, dass ich nicht jedesmal den Untermietvertrag angepasdt habe. Außerdem ist sein Zimmer kleiner als meins, darum war es mir nicht so wichtig, dass er genau 50% der Miet- und Nebenkosten trägt.

    Die Kosten für Strom, Internet und GEZ lassen sich aber genau berechnen aufgrund der Abrechnungen jeden Monat, und das sind dann genau 67,68€ für jeden von uns.

  • Und auf beiden stehen einzeln aufgeführt die Beträge und wofür sie bezahlt werden?

    Nein das nicht, es steht im Untermietvertrag nur, das damit die Mietkosten und Kosten für Strom usw. Abgedeckt sind. Ich habe aber auch die Abbuchungen für Strom, Internet und GEZ eingereicht.

  • Nein das nicht, es steht im Untermietvertrag nur, das damit die Mietkosten und Kosten für Strom usw. Abgedeckt sind. Ich habe aber auch die Abbuchungen für Strom, Internet und GEZ eingereicht.

    Du hast nur die Abbuchungen von Deinem Konto eingereicht und diese Kosten musst Du von dem Regelbedarf bezahlen. Da in dem Untermietervertrag und auch nicht auf der Überweisung einzeln aufgeführt wird wofür welche Beträge bezahlt werden, hat das Amt wohl alles auf die Mietkosten angerechnet - meine Vermutung.

    Mein Mitbewohner bekommt Bürgergeld, ich nicht, er zahlt die Hälfte der Miete direkt an den Vermieter - wir stehen aber beide im Vertrag drin. Die Hälfte der Stromkosten und der Telefonkosten überweist er dann mir, weil es von meinem Konto abgezogen wird. Das ist im Regelbedarf enthalten.

    Von der GEZ ist er befreit ich zahle die Kosten jetzt alleine - müsste Dein Untermieter dann normalerweise auch, 502 Euro zum Leben ist ja nicht viel 🤷

    Ich würde Widerspruch einlegen gegen den Bescheid und alles nochmal kleinlich aufführen.

  • Ich würde Widerspruch einlegen gegen den Bescheid und alles nochmal kleinlich aufführen.

    Darauf läuft es wohl hinaus, auch wenn ich nicht weis, wie genau ich widerspruch einlegen muss, aber das kriege ich schon raus.

    Ich habe leider bisher auch keine Antwort mehr erhalten auf meine Nachfrage beim Jobcenter, und am 15.06 läuft due Frist ab, um Widerspruch einzulegen.

    Es wäre für den Widerspruch nur hilfreich, wenn ich mich auf irgendeine Regelung berufen könnte. Aber es scheint nirgendwo eine Regelung dazu zu geben, wie das aufteilen gemeinsamer Kosten in einer WG gehandhabt wird.

    Im schlimmsten Fall muss ich den Untermietvertrag so ändern, dass die Untermiete 488€ beträgt, und mein Mitbewohner gibt mir dann seinen Anteil an den Stromkosten usw. direkt gibt. Aber das fühlt sich nicht legal an, aber es mangelt ja an einer legalen alternative?

  • Darauf läuft es wohl hinaus, auch wenn ich nicht weis, wie genau ich widerspruch einlegen muss, aber das kriege ich schon raus.

    Ich habe leider bisher auch keine Antwort mehr erhalten auf meine Nachfrage beim Jobcenter, und am 15.06 läuft due Frist ab, um Widerspruch einzulegen.

    Es wäre für den Widerspruch nur hilfreich, wenn ich mich auf irgendeine Regelung berufen könnte. Aber es scheint nirgendwo eine Regelung dazu zu geben, wie das aufteilen gemeinsamer Kosten in einer WG gehandhabt wird.

    Im schlimmsten Fall muss ich den Untermietvertrag so ändern, dass die Untermiete 488€ beträgt, und mein Mitbewohner gibt mir dann seinen Anteil an den Stromkosten usw. direkt gibt. Aber das fühlt sich nicht legal an, aber es mangelt ja an einer legalen alternative?

    Ich denke es reicht wenn im Untermietervertrag alles genau mit Summen aufgeführt wird, wie in einem Mietvertrag - Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

    Dann im unter 2 eben die Kosten für den gemeinsam genutzten Strom, das Telefon usw. - also alles das was in dem Regelbedarf enthalten ist.

    Ich würde einfach einen Widerspruch einlegen wegen Falschberechnung.

    Ein Widerspruch aufgrund eines Bürgergeld -Bescheids, der falsch berechnet wurde, kann persönlich beim Jobcenter zu Protokoll gegeben werden oder aber schriftlich per Post erfolgen. Dies zwingt das Jobcenter, die Berechnung erneut zu prüfen.

    Ich würde im Widerspruch alles genau ausführen mit genauen Berechnungen.

    Was für Regelung suchst Du denn?