Hi, folgender Sachverhalt:
Eine Freundin ist seit Mitte März arbeitslos. Ihr Gehalt für März (1/2 Monat) hat sie erst am 17. April erhalten. Beim Jobcenter sagen sie ihr nun, dass sie für April keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, da sie ja im April Gehalt bezogen hat.
Meiner Meinung nach hätte sie im April Anspruch auf Bürgergeld, da die Gehaltszahlung den März betrifft.
Hattet ihr schonmal etwas ähnliches? Wie kann man argumentieren?
Viele Grüße und Danke für eure Hilfe!
Ro