Hallo,
kurz und knapp:
21 jährige, Schulabschluss, abgebrochene Ausbildung kurz nach dem Schulabschluss. Machte eine Weile Minijobs und ist ausgezogen. Miete 2 Monate von Erspartem + Minijob bezahlt, dann Bürgergeld beantragt.
Sie weigert sich, eine Ausbildung o.ä. zu suchen. Das Jobcenter fordert die Eltern (nicht verheiratet, getrennt lebend) auf, Unterhalt zu zahlen. Bürgergeld bekäme sie dann nicht.
Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?
Es sei noch angemerkt, dass die Eltern bei Bemühungen oder einer Perspektive selbstverständlich Unterhalt zahlen würden.
Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?
Und noch als kleine Zusatzfrage: Wenn sich wie in diesem Fall eine U25 jährige Person die Bürgergeld bezieht nachweislich weigert an Maßnahmen teilzunehmen oder Arbeit/Ausbildung zu suchen, darf auch dann nur um 30% gemindert werden, oder ist in diesem Fall weiterhin ein kompletter Entzug inkl. Miete möglich? Auf der Seite von der Gewerkschaft Verdi steht ,dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.
Vielen Dank im Voraus