Bürgergeld U25 Unterhalt

  • Hallo,

    kurz und knapp:

    21 jährige, Schulabschluss, abgebrochene Ausbildung kurz nach dem Schulabschluss. Machte eine Weile Minijobs und ist ausgezogen. Miete 2 Monate von Erspartem + Minijob bezahlt, dann Bürgergeld beantragt.

    Sie weigert sich, eine Ausbildung o.ä. zu suchen. Das Jobcenter fordert die Eltern (nicht verheiratet, getrennt lebend) auf, Unterhalt zu zahlen. Bürgergeld bekäme sie dann nicht.

    Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?

    Es sei noch angemerkt, dass die Eltern bei Bemühungen oder einer Perspektive selbstverständlich Unterhalt zahlen würden.

    Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?

    Und noch als kleine Zusatzfrage: Wenn sich wie in diesem Fall eine U25 jährige Person die Bürgergeld bezieht nachweislich weigert an Maßnahmen teilzunehmen oder Arbeit/Ausbildung zu suchen, darf auch dann nur um 30% gemindert werden, oder ist in diesem Fall weiterhin ein kompletter Entzug inkl. Miete möglich? Auf der Seite von der Gewerkschaft Verdi steht ,dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.

    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?

    Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.


    Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?

    Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.


    dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.

    Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.