Ort: Berlin. Mein Sohn (20 Jahre alt) ist arbeitssuchend und wohnt mit mir, seinem Vater, in einer Mietwohnung. Ich bin selbständig und habe derzeit kein Einkommen. Mein Sohn natürlich auch nicht.
Er hat im Mai Bürgergeld beantragt und wartet noch auf eine Antwort. Demnächst wird er "wohnungslos" sein, da ich ins Ausland ziehen werde und deshalb unsere Wohnung kündigen werde.
Er hat jedoch die Möglichkeit, danach in eine andere Wohnung einzuziehen, die einer Bekannten gehört, aber ohne schriftlichen Mietvertrag. Die Warmmiete beträgt 680 Euro. Er erhält eine Wohnungsgeberbestätigung vom Eigentümer, um die Wohnung als seinen Wohnsitz anmelden zu können.
Wie geht das Jobcenter mit einer solchen Situation um, wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt und alles mündlich vereinbart ist? Was sind die Regeln?
Ich komme aus Dänemark, deswegen die lustige Grammatik.
Vielen Dank.