Im Wiederholungsantrag soll ich diese Erklärung bzw. Vollmacht dem Sozialamt der Stadt Pirmasens erteilen!
Meine Hilfezahlung wird auf das vorgenannte Konto überwiesen. Ich ermächtige hiermit das vorgenannte
Geldinstitut überzahlte Beträge auf Anforderung des Sozialhilfeträgers (Stadt Pirmasens) zurück zu zahlen. Diese
Ermächtigung wird auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben erteilt und kann von diesen nicht widerrufen
werden. Sie gilt aus bankrechtlichen Gründen uneingeschränkt.
Ist dies zulässig?
danke für die Antworten
drehorgelsepp