Frage wegen Höhe Aufrechnung

  • Hat jemand Wissen wegen Höhe Aufrechnung für Überzahlung Bürgergeld? Dass ich einen gewissen Betrag zurückzahlen muss, ich klar - aber wie ich nach einem Einbehalt in Höhe von 30% klarkommen soll, weiß ich nicht.

    Hier folgt ein längerer Text und Danke fürs Lesen:

    Am 1. März 2022 habe ich bei einem neuen Arbeitgeber angefangen, der ArbV wurde mir via E-Mail übersandt mit der Anmerkung, ob ich Änderungswünsche habe - die hatte ich.

    Am 8. März d. J. ereilt mich eine Hirnblutung (Aneurysma), -Infarkte und wochenlanges Koma. Nachdem ich wieder halbwegs im Hier war, teilt mir eine Krankenschwester mit: "Sie haben keine Krankenversicherung“.

    Der Sozialdienst der KH hat dann den Arbeitgeber kontaktiert. Es waren aber nur die Mitarbeiterinnen zu erreichen, da Chef in Urlaub. Diese Mitarbeiterinnen erzählen, ich hätte nur Probe gearbeitet - was schlicht nicht stimmt, aber den ArbV konnte ich ja nicht vorlegen, sh. oben.

    Um es abzukürzen: Die KV wollte dann die Beiträge von mir haben, die ich natürlich nicht aufbringen konnte. Mit diesem Arbeitgeber habe ich mich dann soweit verständigt, dass zumindest eine Anmeldung auf 470 €-Basis rückwirkend erfolgt, damit die KV abgedeckt ist. Das wurde dann auch so gemacht.

    Somit erhalte ich ein "irres" Krankengeld in Höhe von 9,61€/Tag. Die Versicherung brauchte natürlich eine zeitlang, bis das alles in Gang kommt und ich musste Leistungen gemäß SGB II beantragen, die auch gewährt wurden. Die KV hatte dann eine Nachzahlung mit Krankengeld geleistet bzw. wird das ja immer für 30 Tage bezahlt und nach Zuflussprinzip ist das für das JC Überzahlung.

  • Sorry, wenn in dem Text oben Schreibfehler sind - aber mit meiner Beschädigung passiert das leider.

    Ergänzung zu Text oben: Ich hatte darum gebeten, mit der Inkasso-Stelle der Bundesagentur eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen zu können, aber das wurde abgelehnt.

    • Offizieller Beitrag

    Warum wurde das Krankengeld nicht ans Jobcenter erstattet? Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du Krankengeld beantragt hast?

    Bezüglich der Höhe der Aufrechnung ist nämlich maßgeblich, ob du die Überzahlung schuldhaft verursacht hast oder nicht. Bei Verschulden sind es 30%, ansonsten nur 10.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.