Ehefrau in Deutschland, Ehemann im Ausland

  • Hallo liebe Gemeinde,

    Ich habe hier eine relativ komplexe Frage.

    Es geht persönlich um mich.

    Meine Ehefrau möchte aus gesundheitlichen Gründen Deutschland nicht verlassen.

    Ich selber möchte meinen Lebensabend aber im Ausland verbringen und mein Einkommen dort reicht gerade mir und nicht zur Unterstützung meiner Ehefrau in Deutschland.

    Wie ist hier die Regelung in so einem Fall?

    Kann man Bürgergeld beantragen und wie hoch wäre dieser Betrag inkl. Wohnkosten. Hierbei hat sie Eigentum inkl. Nebenkosten von etwa 1400 Euro.

    Sie ist aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig und hat sonst kein Einkommen.

    Ich würde mich freuen eine kompetente Antwort zu erhalten oder mir einen Hinweis zu geben, wo ich Unterstützung erhalten kann?

    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Sie hat kein Einkommen, du hast Einkommen. Momentan reicht dein Einkommen für euch beide und dann nicht mehr? Ist das Ausland, in das du möchtest, so teuer?

    Ansonsten: ohne Trennungswillen besteht weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft. So einfach entkommst du daher der Pflicht, für deinen Ehepartner aufkommen zu müssen, nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das Einkommen im Ausland reicht leider nicht für die Unterstützung.

    Für uns beide würde es im Ausland reichen aber solange sie hier bleiben möchte, kann ich dafür nicht aufkommen.

    Wir möchten uns nicht trennen aber in ein Schuldenloch soll sie auch nicht fallen.

    Ich versuche eine Lösung zu finden, mit dem wir beide klar kommen können.

    So wie ich dich verstanden habe ist nach deiner Einsicht die Trennung die letzte Möglichkeit?

  • Ihr seid ein Ehepaar. Ich verstehe nicht warum du unbedingt ins Ausland möchtest, wenn deine Frau lieber hier bleiben möchte. Noch dazu aus gesundheitlichen Gründen. Die Gesundheit deiner Frau sollte vor deinen Bedürfnissen stehen. Hier braucht ihr beide keine staatliche Hilfe. Du lässt deine Frau im Stich.

    • Offizieller Beitrag

    Oder ganz anders: Ohne Nennung von Ross und Reiter kann man nun wirklich nichts dazu sagen. Also Höhe des Einkommens, Vermögenswerte, welches Ausland, welche Mieten etc. Was bedeutet Eigentum mit Nebenkosten von 1400 Euro? Was soll das für eine Immobilie sein? Wie will sie das weiterhin bezahlen? Über Bürgergeld bestimmt nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das Land ist Ungarn und dort werde ich ein Einkommen von ca. 1400 Euro Netto haben. Uns beiden würde es reichen. Aber sie meint halt das Gesundheitssystem in Deutschland sei besser.

    Vor Jahren haben wir eine kleine Wohnung auf ihren Namen gekauft und zahlen diese wie eine Miete ab.

    Etwas erspartes haben wir auch. Das ist aber dann schnell verbraucht, wenn nichts dazu verdient wird.

    Mit meinem Gehalt dort wird es halt sehr schwierig das so beizubehalten.

    • Offizieller Beitrag

    Eingangs schreibst du von "Lebensabend", also Rente, jetzt wieder von "Gehalt dort". Irgendwie hat das doch alles keine Hand und keinen Fuß, dieses Bröckchengewerfe.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Entschuldige bitte wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich hatte von Einkommen gesprochen und nicht von Gehalt.

    Aber so wie es aussieht ist die Sachlage zu komplex und wird zwangsläufig falsch verstanden.

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