Bürgergeld Schüler Anrechnung Einkommen

  • Liebe Forengemeinde!


    Mein Kind, 16 Jahre, geht noch zur Schule.

    Mein Kind verdient für einige Monate über 700 Euro/mtl.( befristeter Arbeitsvertrag).


    Jobcenter kürzt deshalb Leistungen für mein Kind, weil das JC der Ansicht ist, es handle sich nicht um einen Schüler-/Ferienjob, da mein Kind auch außerhalb der Ferien am Nachmittag arbeitet. Egal wäre, laut JC, dass das Kind auch während der Ferien arbeite. So bleiben nur 30 % des Einkommens vom Kind anrechnungsfrei.

    Minijobregelung ab 1.7., wo Schüler 520 Euro auch außerhalb der Ferien anrechnungsfrei hinzuverdienen können, greife hier laut JC auch nicht.

    Ist dem so ? Wo steht das? JC hat keine §§ genannt.

    Ist mein Kind dann nicht unangemessen benachteiligt? Wo definiert das SGB, was ein Schülerjob ist? Darauf wird ja abgestellt.

    Mein Kind darf laut JC weniger behalten aus seinem befristeten Arbeitsvertrag, als ein Schüler, der 520 Euro außerhalb der Ferien verdient. -Und mein Kind darf auch deutlich weniger behalten von seinem Einkommen, als ein Schüler, der lediglich in den Ferien arbeitet und bspw. 1200 Euro verdient, obwohl der befristete Arbeitsvertrag die Sommerferien umfasst.


    Irgendwo fehlt mir Logik an der ganzen Regelung.

    Danke für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist offenbar zeitlich deutlich mehr als ein Ferienjob. Daher greift dann der ab 1.7.23 geltenden § 11a Abs. 7 SGB II nicht. Allerdings wüsste ich nicht, wieso nicht der höhere Absetzbetrag für Schüler nach § 11b Abs. 2b SGB II ab dem 1.7.23 greifen sollte.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.