Hallo,
Ich erhalte auf Grund meiner vor dem Bürgergeld ausgeübten Selbstständigkeit eine Steuerrückzahlung von rund 1000 €. So wie ich es jetzt verstanden habe, wird dies als Einkommen gewertet obwohl ich die Steuern quasi während meiner Selbstständigkeit zu viel gezahlt habe und jetzt nur zurückbekomme?
In dieser Rückzahlung sind auch die 300 € Energiepauschale enthalten, die dürften ja nicht als Einkommen gewertet werden, sodass ich diese zumindest behalten könnte?
Und letzte Frage: Unter welchen E-Service Punkt im Arbeitsagentur Portal melde ich das Einkommen? Finde irgendwie keine Option einmaliges Einkommen zu melden
Vielen Dank!