Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum, da ich ein großes Problem habe und sachkundige Hilfe benötige . Heute kam von meinem alten Vermieter eine Nachforderung der Nebenkosten für den Zeitraum Januar-Juni 2022. Ich bekomme aber erst seit März 2023, also erst seit diesem Jahr Bürgergeld. Ich soll 500 Euro nachzahlen, habe das Geld aber nicht . Im Internet lese ich dazu leider widersprüchliches. Einige sagen, dass es nicht vom Jobcenter übernommen wird. Ich habe aber gelesen, dass da das "Zuflussprinzip" gelten soll. Es soll also nicht der Zeitraum der Nachforderung relevant sein (da ich damals noch kein Hartz4/Bürgergeld bekommen habe), sondern der Zeitpunkt des Zuflusses der Nachforderung (also heute). Stimmt das?
Ich bedanke mich!