Jobcenter zahlt nicht für Garage obwohl sie nicht optional zur wohnung gemietet wurde.

  • Hallo,

    Weil eine Garage nicht zur notwendigen Unterkunft gehört und die Garage mit ihrem Preis wohl einzeln im Mietvertrag steht. Es werden nur deine/eure Unterkunftskosten übernommen und nicht die deines Autos.

  • das die Garage einzelnt im Mietvertrag steht ist richtig..die Wohnung ohne zu mieten ging nicht ,wohne jetzt seid 7 Jahren drin, seid Mai beziehe ich Leistungen vom Jobcenter, bin also quasi Gezwungen mir ne andere Wohnung zu suche? Weil 40€ leider nicht wenig ist bei dem niedrigen Regelsatz...

  • Falls du die Garage nicht weitervermieten darfst, dann lass dir eine entsprechende Bestätigung vom Vermieter geben. Dann müsste das JC die Kosten berücksichtigen. Falls du sie vermieten darfst, dann suche einen Mieter.

  • Vielleicht sollten Sie sich mal bemühen die Garage zu vermieten!

    Ggf. ist der Vermieter auch bereit diese aus dem Mietvertrag zu lösen, damit er diese weitervermieten kann.

    Hier gibt es also Möglichkeiten dieses Problem zu lösen, wenn man sich mal bemühen würde.

    Im Übrigen gibt es auch den Regelsatz, aus welchem diese finanziert werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    das die Garage einzelnt im Mietvertrag steht ist richtig..die Wohnung ohne zu mieten ging nicht ,wohne jetzt seid 7 Jahren drin, seid Mai beziehe ich Leistungen vom Jobcenter, bin also quasi Gezwungen mir ne andere Wohnung zu suche? Weil 40€ leider nicht wenig ist bei dem niedrigen Regelsatz...

    Wenn die Wohnung nur mit Garage zu mieten war, darf dass JC die Kosten übernehmen.

    Siehe hier, insbesondere Punkt 13 :

    https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ent…ngemessen%20ist.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]