Ich war bisher Aufstocker, da nur teilzeitbeschäftigt. Nun bin ich seit 12 Monaten krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Seit Januar habe ich ein GdB von 100 und bekomme schon einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung. Es gibt ja aber auch einen Mehrbedarf (35%) für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger. Steht mir dieser Mehrbedarf auch zu? Ich bin zwar krankgeschrieben, aber steh ja immer noch in einem Arbeitsverhältnis, bin nicht gekündigt. Ich möchte auch ab Herbst wieder für ein paar Stunden in meiner Firma arbeiten. Ich lese immer, dass man als Vorausetzung für den Mehrbedarf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstigen Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung erbracht werden müssen. Aber warum sollte ich daran teilnehmen? Ich habe ja meinen Arbeitsplatz und brauch dann auch nicht eingearbeitet oder angelernt werden. Daher nochmal die Frage.
Mehrbedarf auch bei Bezug von Krankengeld?
Mehrbedarf nur bei Leistungen zur Teilhabe oder auch ohne diese?