Sohn 23 Jahre bezieht Bürgergeld

  • Mein Sohn 23 Jahre bekommt seit 1.4 Bürgergeld und ich muss jetzt Formulare ausfüllen ob ich ihm gegenüber verpflichtet bin Unterhalt zu bezahlen. Was darf ich verdienen?

    Wieviel gesparten darf ich haben.

    Wir haben ein Eigenheim, aber noch Schulden drauf.

    Gibt es pauschale Grenzen?

    Bin gerade etwas überfordert.

  • Du solltest vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen, da Du alles belegen muss!

    Wäre blöd, wenn man Dir hier sagt, Du "darfst" Dreimarkfünundachtzig verdienen und bekommst tatsächlich Viermarkzweiundfünfzig.


    Bitte unterscheide mal zwischen "unterhaltspflichtig" und "unterhaltsfähig". Da gibt es himmelweite Unterschiede!

    Für Deinen Sohn bist Du erstmal unterhaltspflichtig! Und dann kommt es darauf an, dass Du dazu auch "fähig" bist.

    Mach einfach wahrheitsgemäße Angaben und füge die entsprechenden Nachweise bei.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Klar werde ich alles angeben; möchte mir nur eventuelle schlaflose Nächte ersparen. Deswegen meine Frage wo für mich die Grenze liegt.

    • Offizieller Beitrag

    Hat er mit 23 noch keine Ausbildung abgeschlossen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.