Über 25 und wohne bei meinem Vater

  • Hallo zusammen :)

    Ich hätte eine Frage, die Ihr mir eventuell beantworten könntet...

    Nach einer Trennung bin ich zu meinem Vater gezogen und musste Bürgergeld in einer neuen Stadt beantragen.

    Nun fordert meine Sachbearbeiterin mich auf, ihr z.B. Nachweise meines Vaters über seinen Hauptmietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung, seine Verdienstbescheinigungen der letzten 6 Monate sowie weitere Unterlagen zukommen zu lassen, obwohl ich bereits über 25 Jahre alt bin und somit als eigene Bedarfsgemeinschaft gelte.

    Meinen Untermietvertrag sowie den Antrag auf Bürgergeld habe ich bereits Mitte Februar 2023 online eingereicht und seither kein Weiterkommen.

    Wie kann ich weiter vorgehen? Ist es überhaupt legitim, dass sie die Nachweise meines Vaters anfordert, da ich derartiges vorher nie gehört habe?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen. :)

    Vielen Dank :!:

    • Offizieller Beitrag

    Es geht offenbar um die Prüfung der sogenannten Unterhaltsvermutung, § 9 Absatz 5 SGB II:

    Zitat

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für die Antwort! :)

    Ich habe leider nicht das Beste Verhältnis zu meinem Vater und er weigert sich, Nachweise wie z. B. die Kontoauszüge oder den Mietvertrag zu geben.

    Was könnte ich da machen?

  • Wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Vater gemacht hast und er von dir Miete verlangt und dich nicht kostenfrei wohnen lässt, ist die Vermutung doch eigentlich bereits widerlegt.

    Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft und du hast keinen Anspruch gegen deinen Vater auf Herausgabe dieser Unterlagen.

  • Einen Untermietvertrag habe ich schon bei meiner Antragsstellung im Februar direkt mit eingereicht.

    Es wird auch z. B. ein Bescheid über Leistungen der Krankenkasse meines Vaters gefordert, wofür?

  • Keine Ahnung wofür die den Bescheid der Krankenkasse wollen.

    Wie gesagt: Du hast keinen Zugriff und Anspruch aus die Unterlagen deines Vaters.

    Mach eine Erklärung gegenüber dem JC dass die Unterhaltsvermutung durch den Untermietvertrag widerlegt ist und dass du tatsächlich und rechtlich keinen Zugriff auf die Unterlagen deines Vaters hast.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Vater gemacht hast und er von dir Miete verlangt und dich nicht kostenfrei wohnen lässt, ist die Vermutung doch eigentlich bereits widerlegt.

    Nicht, wenn das JC einen Scheinvertrag vermutet. Das BSG hat ja nunmal die Anforderungen an Mietverträgen unter Verwandten doch etwas höher gehängt.

    Wie hoch ist denn die Untermiete im Vergleich zur vollen Miete? Mehr als die Hälfte? Hälfte? Weniger als die Hälfte?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es reicht, wenn nur du deine Unterlagen vollständig einreichst. Auf die angeforderten Unterlagen von deinem Vater hast du keinen Zugriff. Die dürfen dir das Geld dann nicht verwehren und müssen zumindest dir die Leistungen gewähren. Das Jobcenter muss eigentlich deinen Vater direkt anschreiben und nicht über dich (und von dem die Unterlagen anfordern). Da es aber keine finanzielle Unterstützung gibt

    Geprüft wird ob die Verwandten, etc. unterhaltsfähig sind. Die Unterhaltspflicht ist aber schon weg (über 25) - von daher braucht dein Vater nichts einreichen. Insbesondere auch deswegen, weil es keine finanzielle Unterstützung gibt.

    Kostenloses Wohnen beim Vater ist auch in Ordnung. Du brauchst nicht extra einen Mietvertrag abschließen. Die Vermutung ist widerlegt, wenn du kein Geld von deinen Verwandten, etc. erhältst . Meistens stellt sich das Jobcenter aber quer. Von daher, stelle bei Ablehnung vor dem Sozialgericht einen Eilantrag (mithilfe eines Anwalts) und dann kommt es halt drauf an....meistens wird ein Vergleich akzeptiert oder du besteht halt auf alles - das dauert aber dann ein paar Monate bis du gewinnst :D.


    Woher ich das weiß? Erfahrung!

  • Es reicht, wenn nur du deine Unterlagen vollständig einreichst. Auf die angeforderten Unterlagen von deinem Vater hast du keinen Zugriff. Die dürfen dir das Geld dann nicht verwehren und müssen zumindest dir die Leistungen vorübergehend gewähren. Das Jobcenter muss eigentlich deinen Vater direkt anschreiben und nicht über dich (und von dem die Unterlagen anfordern). Da es aber keine finanzielle Unterstützung gibt, muss du auch nichts befürchten.

    Geprüft wird ob die Verwandten, etc. unterhaltsfähig sind. Die Unterhaltspflicht ist aber schon weg (über 25) - von daher braucht dein Vater nichts einreichen. Insbesondere auch deswegen, weil es keine finanzielle Unterstützung gibt.

    Kostenloses Wohnen beim Vater ist auch in Ordnung. Du brauchst nicht extra einen Mietvertrag abschließen. Die Vermutung ist widerlegt, wenn du keine finanzielle Unterstützung von deinen Verwandten, etc. erhältst . Meistens stellt sich das Jobcenter aber quer. Von daher, stelle bei Ablehnung vor dem Sozialgericht einen Eilantrag (mithilfe eines Anwalts) und dann kommt es halt drauf an....meistens wird ein Vergleich akzeptiert oder du bestehst halt auf alles - das dauert aber dann ein paar Monate bis du gewinnst :D.


    Woher ich das weiß? Erfahrung!

  • APROPHIS: Und, wie ist es ausgegangen? Hast du einen Eilantrag gestellt?

    Wenn du noch nicht weitergekommen bist und Zeit hast zu warten, würde ich ein Schreiben für das Jobcenter aufsetzen, in dem du nachvollziehbar begründest, warum zwischen euch keine Bedarfsgemeinschaft besteht und der Vermutung ausdrücklich widersprichst. Auf das schlechte Verhältnis zu deinem Vater hinweisen, darlegen, ob und in welchem Umfang euer Haushalt wirtschaftlich getrennt läuft usw.. Ist zwar unangenehm so höchstpersönliche Dinge preiszugeben, aber ich denke, das wäre bei Gericht letztlich nicht anders. Auf das Schreiben kannst du dich bei Gericht im Zweifel auch berufen. Oder hast du schon schriftliche Korrespondenz mit dem Jobcenter darüber? Dann hilft vielleicht wirklich nur der Weg übers Gericht. Traurig, dass das immer noch so ist.

    Wenn ihr nur eine Haushaltsgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft seid, muss dein Vater überhaupt keine Unterlagen einreichen, außer als dein Vermieter ggf. die Mietbescheinigung ausfüllen. Ich würde in einer WG dem Jobcenter auch nicht meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen - und anrechnen lassen - nur weil ein Mitbewohner Bürgergeld beantragt.