Hallo,
Ich beziehe Bürgergeld und möchte gerne ein paar alte Bücher, die ich schon vor dem Bürgergeldbezug besaß, über eine Kleinanzeige verkaufen. Muss ich den "Gewinn" als Einkommen beim Jobcenter melden oder zählt es als Vermögen, weil ich diese Bücher schon so lange besitze. Muss ich einen Nachweis bringen?
Jemand hat Interesse an ein Buch angemeldet, aber ich müsste dieses verschicken und würde das Geld dann aufs Konto bekommen. Ist das rechtens oder sollte ich von dem Verkauf meiner Bücher lieber Abstand nehmen?
Liebe Grüße
Sunny