Ausgleichszahlung vom Jobcenter bei zu wenig Arbeitsstunden im Minijob

  • Guten Tag,

    Ich frage für eine Kollegin, die bei uns in einem Minijob auf 520€-Basis arbeitet. Da sie nie auf genug Stunden kommt um 520€ zu verdienen, bekommt sie den fehlenden Betrag vom Jobcenter als Ausgleich. Seit diesem Jahr sammelt das Jobcenter jedoch ihre Lohnabechnungen und zahlt ihr den gesamten Betrag erst am Ende des Bewilligingszeitraums aus. Sie muss also die 6 Monate mit weniger Geld überbrücken, früher hat sie die Zahlung monatlich sofort nach Einreichen der Lohnabechnung bekommen. Vor kurzem wurde sie einer anderen Sachbearbeiterin zugeteilt aber beide sagten ihr, dass das jetzt immer so ist. Hat sie ein Anrecht auf monatliche Ausgleichszahlung und wenn ja, was muss sie dafür tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    pacmanz

    • Offizieller Beitrag

    Hat sie ein Anrecht auf monatliche Ausgleichszahlung

    Nein. Sie hat schwankendes Einkommen und daher ist ihre Leistungsbewilligung lediglich vorläufig. Rechtsgrundlage dafür ist § 41a SGB II. Und da heißt es in Absatz 4:

    Zitat


    Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

    Das hat auch einen guten Grund. In einem der nächsten Absätze heißt es dann nämlich, dass, wenn sich in den einzelnen Monaten Überzahlungen als auch Nachzahlungen ergeben, dann müssen diese miteinander verrechnet werden. Nur eine verbleibende Nachzahlung ist dann auszuzahlen bzw. eine verbleibende Überzahlung zurück zu fordern.

    Macht man das aber aber immer in den einzelnen Monaten, würde man diese Saldierungsvorschrift umgehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich frage mich nur, wie sie die Monate bis zur Auszahlung überstehen soll? Anscheinend wäre sie besser dran, wenn sie garnicht arbeiten ginge. Bei unserem Arbeitgeber wird sie nie auch nur annähernd auf ihre Stunden kommen. Sollte sie besser aufhören?

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss sie in Widerspruch gehen oder um Überprüfung bitten, denn § 41a SGB II bestimmt auch:

    Zitat

    Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; davon ist auszugehen, wenn das vorläufig berücksichtigte Einkommen voraussichtlich höchstens in Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 von dem nach Satz 3 zugrunde zu legenden Einkommen abweicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.