Hallo und guten Tag an die Forumsmitglieder,
der Sohn meiner Lebensgefährtin lebt mit ihr zusammen und wird im Juli 25 Jahre alt. Er hat 2 abgebrochene Ausbildungen, jetzt nach 2 Jahren auf einer
privaten Handelsschule einen Abschluss als Medien-Design-Assistent und ist aktuell arbeitssuchend. Bisher hat die Mutter alles bezahlt.
Jetzt sagt Sie, er müsse mit 25 J. selber für sich sorgen.
Ich hab eine ganze Menge gelesen, er bildet ja jetzt seine eigene Bedarfsgemeinschaft, kann aber erstmal noch zu Hause wohnen.
Beim Ausfüllen des Bürgergeld-Antrages muss er aber Angaben zu den Verhältnissen der Mutter machen. Diese unterstützt ihn aber nicht mehr.
1. Muss er diese Angaben machen?
2. Was passiert, wenn er die Angaben weglässt?
3. Das Jobcenter wird dann wohl von Unterhalt/Unterstützung ausgehen. Wie lässt sich das Gegenteil beweisen?
4. Was, wenn der Sohn auszieht und seinen eigenen Haushalt hat? Gäbe es dann (eher) Bürgergeld und auch Wohnkostenerstattung?
Es soll ja nur zur Überbrückung sein, bis eine Arbeitsstelle gefunden wird.
5. Sonstige Tipps zur Vorgehensweise?
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung.
Liebe Grüße
Bert