Hallo,kennen Sie sich eigentlich mit dem Jobcenter aus? Montag habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt.Freitag hätte ich mein Bürgergeld bekommen sollen,hatte sonst nie Probleme.Den Arbeitsvertrag habe ich denen erst gestern um halb 9 geschickt. Einfach nur dumm von denen,dass man arbeiten will und man sich von 502 Euro 2 Monate selbst verpflegen muss,wenn mam arbeiten möchte (der Lohn kommt erst immer später). Plus Anreisekosten. Frage mich,ob ich vom Lohn zwei Mieten bezahlen muss,für Juli und August. Kamm dann,wenn ich wieder zuhause bin hinter dem Geld herrennen.
2 Mieten bezahlen bei Arbeitsaufnahme?
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Ich kenne mich nicht aus. Aber ich habe schon öfter mit Jobcenter und Co zu tun gehabt. Warum erst so spät den Arbeitsvertrag geschickt? Wenn der Lohn am Ende des Monats eingeht würde das Jobcenter seine geleistete Zahlung zurückfordern. Es gilt das Zuflussprinzip. Kannst aber wohl ein Übergangsdarlehen beantragen. Unerlaubte Verlinkung Eilantrag kann man beim Sozalgericht stellen, weiß aber nicht, ob das auch für Darlehen so geht.
Ist nur meine Meinung keine Rechtsberatung.
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Eine geordnete Sachverhaltsdarstellung wäre hilfreich.
Montag den WBA gestellt und Freitag noch nicht bewilligt? Welche Überraschung zumal in der Urlaubszeit.
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- Offizieller Beitrag
Hallo,kennen Sie sich eigentlich mit dem Jobcenter aus?
Nein, natürlich nicht. Das Forum nennt sich nur zum Spaß "buergergeld-org".
Montag habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt.Freitag hätte ich mein Bürgergeld bekommen sollen,hatte sonst nie Probleme.
Dass hast du "sonst" den WBA garantiert nicht erst nach dem Zahllauf angegeben. Sorry, im Jobcenter sitzen weder Zauberer noch Hexen.
Einfach nur dumm von denen,dass man arbeiten will und man sich von 502 Euro 2 Monate selbst verpflegen muss,wenn mam arbeiten möchte (der Lohn kommt erst immer später). Plus Anreisekosten
Einfach nur dumm von dir, den Antrag erst in der letzten Woche vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.
Frage mich,ob ich vom Lohn zwei Mieten bezahlen muss,für Juli und August.
Wenn du im Juli bereits Lohn erhälst, der die Hilfebedürftigkeit beendet: ja.