Ich bekam 700 Euro von meinem Anwalt erstattet.Die Summe wurde beim Bürgergeld abgezogen.
Nun hat der Anwalt die 700 Euro zurück verlangt,weil Rechenfehler seinerseits!
Bekomme ich nun vom Bürgergeld Amt die 700 Euro zurück???
Ich bekam 700 Euro von meinem Anwalt erstattet.Die Summe wurde beim Bürgergeld abgezogen.
Nun hat der Anwalt die 700 Euro zurück verlangt,weil Rechenfehler seinerseits!
Bekomme ich nun vom Bürgergeld Amt die 700 Euro zurück???
Ich bekam 700 Euro von meinem Anwalt erstattet.
Wofür?
Für einen gewonnenen Rechtsstreit.
Die Gegenseite musste zahlen,dann sagte mein Anwalt er habe sich verrechnet.
700 Euro wurden zum Bürgergeld als Einmalzahlungen angerechnet!
Dem Anwalt habe ich das Geld zurückgeben um Ärger zu vermeiden.
Bekomme ich das Geld vom Amt nun auch zurück?
Für einen gewonnenen Rechtsstreit.
Die Gegenseite musste zahlen,dann sagte mein Anwalt er habe sich verrechnet.
Geht es vielleicht etwas genauer?! Lohnnachzahlung? Schadensersatz? Anwaltskosten? Schmerzensgeld?
Inwiefern ist die Art des Rechtsstreits in dem Fall relevant? Sofern ein Schreiben des Anwalts vorliegt über den zu Unrecht erstatteten Betrag und ein entsprechender Rückzahlungsnachweis vorliegt, würde ich beides beim Jobcenter als Nachweis einreichen, dem Bescheid widersprechen und eine Korrektur anfordern.
Es verhielte sich ja ähnlich, wenn ich nach einer Teilretoure einer Bestellung versehentlich den gesamten Kaufbetrag zurückerhalte, das Jobcenter das als Einkommen anrechnet und hinterher der Shop sein Geld zurecht zurückverlangt. Das ist kein Einkommen, sondern a) ursprünglich mein Geld ("Vermögen"), das b) vollständig zurück ging, weil Rechnungsirrtum.
Hast du die 700 € vorher bereits an den Anwalt gezahlt? Du schreibst "erstattet". Das liest sich so, als ob der Anwalt dir einen Teil der bereits von dir gezahlten Anwaltskosten zurückgezahlt hat. Sollte dem so sein, dürfte das nach meinem Verständnis gar nicht als Einkommen angerechnet werden, außer das Jobcenter hätte dir vorher die Anwaltskosten bezuschusst.
Wenn es allerdings ein für dich bestimmter Betrag der Gegenseite ist, die dein Anwalt dir als Mittelsperson auszahlt, dann ist es Einkommen, weil es zusätzliches Geld ist, das du vorher nicht besaßt.
An alle: gesetzt des Falles die 700 Euro sind tatsächlich eine Kostenerstattung und hätten nicht zurückgezalt werden müssen:
- Macht es einen Unterschied, ob die Kosten vor oder während des Bürgergeldbezugs entstanden sind?
- Muss eine Rückzahlung zwingend als Einmalzahlung und damit Einkommen gewertet werden? Nach meinem Rechtsverständnis würden Rückzahlungen von Geldbeträgen eher unter Vermögen fallen. Es sind Schulden, die man bezahlt hat und die man zurückbekommt. Geld das einem also bereits gehörte. Einkommen ist m.E. reiner Zufluss.
- Wo kann man das nachlesen?
Inwiefern ist die Art des Rechtsstreits in dem Fall relevant?
Wenn du keine Ahnung hast, dann schweig doch einfach still. Natürlich ist es wichtig, um was es überhaupt geht.
Und deine Frage in eigenem Interesse gehören hier erst recht nicht rein. Das ist nicht dein Thread.