Selbstständig mit Bürgergeld /Weiterbildung

  • Hallo liebe Forumfreunde,


    ich habe eine ganz spezielle Frage zu Thema Selbstständig mit Bürgergeld, Weiterbildung.

    Im März habe ich mein kleines Unternehmen eröffnet als Franchise, die Umsätze sind noch nicht so ,dass ich mir ein Gehalt auszahlen kann, deshalb bekomme ich im Moment Bürgergeld.

    Mit meinem Franchisegeber liege ich im Rechtsstreit wegen mehrere Verstöße seinerseits. Er verweigert mir Schulungen, damit ich die Umsätze erhöhen kann. Es wird eine außerordentliche Kündigung meinerseits geben. Diese Schulungen waren für mich äußerst wichtig. ich habe einen Antrag auf Weiterbildung gestellt zum erhalt meines Arbeitsplatzes. Ich bin natürlich ordentlich abgeschmettert.

    Wie könnte ich denn trotzdem zu so einer Weiterbildung übers Jobcenter kommen, Eigenfinanzierung ist nicht möglich, da ich momentan die anderen betrieblichen Kosten decken muss.

    Für eure Tipps, Ideen und Hilfe wäre ich sehr dankbar. <3

    • Offizieller Beitrag

    Wie könnte ich denn trotzdem zu so einer Weiterbildung übers Jobcenter kommen,


    Eine Weiterbildung für die Selbständigkeit? Für was genau? Wo, wie, welche Kosten? Und wenn das JC bereits abgelehnt hat, was soll da ein neuer Antrag bringen? Wie oft soll das dann gehen? Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag oder wie?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Eine Weiterbildung für die Selbständigkeit? Für was genau? Wo, wie, welche Kosten? Und wenn das JC bereits abgelehnt hat, was soll da ein neuer Antrag bringen? Wie oft soll das dann gehen? Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag, Ablehnung, neuer Antrag oder wie?

    § 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen.
    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.
    (3) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.


    darum geht es Turtle 1972,

    ich wurde noch nicht mal richtig angehört von der Sachbearbeiterin. Ihr ist es egal. Ich möchte aus dem Bürgergeld wieder raus, ich brauche eine wichtige Weiterbildung zur Umsatzsteigerung. ich hab eine Akademie gegründet in diesem Jahr. ich muss wieder von 0 Anfangen, wegen des Fanchise.

    ich hab alles ordnungsgemäß eingereicht. Businessplan, fachkundige Stellungnahme.......das könne ich mir ab nächstes Jahr selber leisten wurde mir an den Kopf gehauen. Aber dann könnte es zu spät sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne die Gesetzesnorm. Wenn du jetzt bitte die Fragen beantworten könntest.


    Und dazu noch, was du für eine Ausbildung und Berufserfahrung hast. Wenn du nämlich sofort eine versicherungspflichtige Arbeit finden könntest, gibt es keinen Grund, eine Selbstständigkeit in jeglicher Art und Weise zu fördern.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.