Hallo,
ich benötige bitte Hilfe
Ich war gezwungen im Juni 2023 Bürgergeld zu beantragen. Leistungen laufen also ab Juni (nur Regelbedarf und Miete) . Juli Regelbedarf, Miete und neuer niedriger Abschlag Gas).
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung vom Vermieter wurden mit Miete vom Juli verrechnet und somit vom KJC nur (aufgrund Guthaben) reduzierte Miete übernommen. Dies kann ich nachvollziehen, doch nicht, dass auch noch das hohe Guthaben aus Heizungskosten (Gas) der Stadtwerke verrechnet wird. Für einen Zeitraum, in dem ich alle Abschläge selbst bezahlt habe und ich keinerlei Leistungen vom KJC beantragt noch erhalten habe. Das KJC argumentiert mit dem Fälligkeitsmonat des Guthabens.
§ 22 abs. 3 sgb ii (neue fassung) ?
Sorry, verstehe ich da etwas vollkommen falsch?
Dank für feedback