Hallo!
Eine 21-jährige wohnt mit ihrem Sohn (3) in der Wohnung ihrer Mutter (48). In dieser Wohnung leben noch zwei weitere Kinder (15+18) in allgemeiner Schulbildung.
Der Kleine (3) lebt allerdings nur zu 30 % bei ihr (ca. 10 Tage im Monat) und zu 70 % bei seinem Papa. Hier ist der Kleine gemeldet und der Papa erhält auch Kindergeld für den Kleinen.
Fragen:
- Hat die 21-jährige nach SGB II § 9 (3) einen Anspruch auf Bürgergeld für sich selbst, also den Regelbetrag von 502 €? Stichwort Bedarfsgemeinschaft innerhalt einer Bedarfsgemeinschaft?
- Hat die 21-jährige einen Anspruch auf Bürgergeld für den Kleinen nach Regelsatz für Kinder? Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft?
- Kann die Mutter einen Untermietvertrag mit der Tochter abschließen, um diesen Teilbetrag der Wohnungsmiete vom Bürgergeldamt zu bekommen?
Herzlichen Dank!
Telefonistin