Hallo zusammen,
in folgendem Artikel habe ich gelesen, dass alle Menschen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können, auch wenn sie kein Bürgergeld, sondern z.B. Wohngeld beziehen:
Nun ist es ja so, dass...
a) Wohngeld allein bisher keinen Befreiungstatbestand ist, obwohl Wohngeld auch nur dann bewilligt wird, wenn das Einkommen nicht zur Deckung der Unterkunftskosten ausreicht. Über die Absurdität dieser Regelung braucht man sicher nicht streiten.
b) Wohngeld und Bürgergeld sich gegenseitig ausschließende Leistungen sind, d.h. wer Wohngeld bezieht kann kein Bürgergeld beziehen und umgekehrt.
c) Wohngeld eine vorrangige Leistung ist, d.h. wenn der Bürgergeldanspruch gleich oder niedriger dem Wohngeldanspruch ist, kann kein Bürgergeld bezogen werden, obwohl die Höhe des Erwerbseinkommens so gering ist, dass theoretisch ein Bürgergeldanspruch vorliegt.
d) Wohngeld nur zur Deckung der Kosten der Unterkunft eingesetzt werden darf.
e) man zwecks Prüfung einer Befreiungsvoraussetzung trotz Wohngeld einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen muss. Richtig?
Insofern wäre der Satz im Artikel "Folgende Personen können nach der bisherigen Rechtslage die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen ... Bezieher von Wohngeld" sachlich so nicht richtig bzw. stark verkürzt. Meiner Erfahrung nach lehnt die GEZ jeden Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mittels eines Wohngeldbescheids kategorisch ab. Das schreibt die GEZ auch auf ihrer Webseite.
Angenommen man stellt nun einen Antrag auf Bürgergeld zur Überprüfung der Befreiungsvoraussetzung, darf das Jobcenter...
- das Wohngeld voll als sonstiges zu berücksichtigendes Einkommen anrechnen, auch wenn bei Bürgergeldbezug das Wohngeld gestrichen würde?
- einen Anspuch auf Bürgergeld und damit die Befreiungsvoraussetzung nur wegen der Höhe des vorliegenden Wohngeldes verneinen, obwohl ohne das Wohngeldes zweifelsfrei ein Anspruch auf Bürgergeld vorläge?
Und allgemein:
Darf Wohngeld zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verwendet werden bzw. ist dies zulässig? Meines Wissens dient Wohngeld ausschließlich der Bezuschussung der Wohnkosten (Miete + Heizkosten), wozu Rundfunkbeiträge nicht zählen.
Nach meinem Verständnis wäre es so, dass Wohngeld nicht als Einkommen auf den Bürgergeldanspruch angerechnet werden darf, da beides sich gegenseitig ausschließende Leistungen sind, das Wohngeld daher nicht mal hypothetisch ergänzend zum Bürgergeld bezogen werden könnte und in der Berechnungstabelle zum berücksichtigenden Einkommen eigentlich nichts verloren hat. Daher dürfte m.E. nur Einkommen ohne Wohngeld zur Berechnung des Bürgergeldanspruchs herangezogen werden und erst danach die Höhe des Bürgergeldes der Höhe des Wohngelds gegenübergestellt werden, um zu ermitteln, welche Leistung vorrangig gilt. Liege ich damit komplett falsch?
Danke schon mal für eure Hilfe und bitte mit Begründung und am besten Quelle korrigieren, wenn ihr irgendwo einen Irrtum entdeckt.
Viele Grüße