Erstantrag auf BG mit pers. Anmeldung beim JC, Beraterin etwas überfordert

  • Hallo zusammen,

    kurze Vorgeschichte, leider musste ich am eigenen Leib erfahren wie schnell es gehen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen aus einem normalen (nicht hilfsbedürftigen) Alltag über Kündigung, ALG I, Krankengeld, wieder ALG 1(läuft jetzt aus) beim BG endet. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich beim Jobcenter vorgestellt und Bedarf angemeldet.

    Aber zum eigentlichen Thema, folgende Sachlage:

    Seit 2019 bewohne ich (48) zusammen mit meiner Mutter (Rentnerin, 76, 1080€ netto) ein Einfamilienhaus, Eigenheim (50% Anteil Mutter, 50% getrennt lebender Ehemann), 2 Stockwerke, Wohnbereich getrennt, EG meine Mutter, OG ich, aber gemeinsame Küche. Der Grund ist da meine Mutter seit 2019 Pflegegrad 2 besitzt und ich die eingetragene Pflegeperson bin, erstens um in der Nähe zu sein und zweitens um sie im Alltag zu unterstützen. Daher wohne ich dort auch mietfrei, Nebenkosten werden für das gesamte Haus vom getrennt lebenden Ehemann ( meinem Vater) übernommen.

    Soweit so gut, bisher war es so, es wurde wie in einer Familie üblich nur teilweise getrennt gewirtschaftet, das Zeitungsabo zB lief auf mich, Lebensmittel gemeinsam, usw damit im Prinzip meine Mutter mit ihrer Rente machen konnte was sie wollte und aus finanziellen Dingen rausgehalten wurde.

    Allerdings hat sich das am 30.05. schlagartig geändert, im wahrsten Sinne, nachdem meine Mutter einen schweren Schlaganfall erlitten hat und sich seitdem im Krankenhaus auf Frühreha befindet.

    Im Moment sieht die Situation so aus, das meine Mutter die nächste Rehaphase C auf Grund der Schwere nicht durchläuft sondern direkt ins Pflegeheim kommt, vermutlich in 2-3 Wochen, eine Pflege zuhause ist auf Grund des hohen Aufwandes nicht möglich.

    Des Weiteren kommt dazu, dass ich, da meine Mutter nicht mehr willensfähig ist nach Verlust der Sprache, vom Betreuungsgericht als Betreuer für meine Mutter bestimmt wurde.

    Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin so geschildert, diese sieht aber bei uns nach wie vor eine Haushaltsgemeinschaft und fordert mich auf zusammen mit dem Hauptantrag 2x die Anlage EK und auch 2x die Anlage VM, also immer jeweils für mich und meine Mutter inkl aller Kontoauszüge etc vorzulegen. Auf den Hinweis, dass es mir seit Bestellung als Betreuer rechtlich ja gar nicht erlaubt ist, auf das Einkommen und Vermögen meiner Mutter zum Eigenbedarf, also um zum Beispiel für mich selbst einzukaufen, zuzugreifen, wußte sie keine Antwort. Genauso wenig kann sich meine Mutter ja zu dem Thema äußern und auch die Anlagen nicht unterschreiben.

    Verschärfend kommt ja dazu, das ich als Betreuer für meine Mutter Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragen muss, da ihre Rente und ihr Vermögen (ohne Eigenheim) nicht für die Kosten eines Pflegeheimes reicht und ich da jetzt schon einen Interessenskonflikt sehe zwischen meinem SGB II und ihrem SGB XII.

    Ergänzend dazu muss ich noch sagen, der Wohnbereich meiner Mutter wird nicht angetastet, das heißt niemand kann im Moment vorhersagen, ob sie zum Beispiel nach einem halben Jahr oder Jahr sich doch soweit erholt hat oder ich entsprechend ausgebildet oder geschult bin und die Wohnung umgebaut wurde dass sie doch zuhause gepflegt werden kann.

    Wie schätzt ihr die Sachlage ein, HG, WG, einzelne oder jeweils eigenständige Bedarfsgemeinschaft ? Ich bin völlig überfragt aber möchte auch nichts falsch machen und vor allem nichts machen was sich nachteilig auf mich, aber auch auf meine Mutter auswirken könnte.

    Gruß Georg

  • Dies habe ich auch der Sachbearbeiterin so geschildert, diese sieht aber bei uns nach wie vor eine Haushaltsgemeinschaft und fordert mich auf zusammen mit dem Hauptantrag 2x die Anlage EK und auch 2x die Anlage VM, also immer jeweils für mich und meine Mutter inkl aller Kontoauszüge etc vorzulegen. Auf den Hinweis, dass es mir seit Bestellung als Betreuer rechtlich ja gar nicht erlaubt ist, auf das Einkommen und Vermögen meiner Mutter zum Eigenbedarf, also um zum Beispiel für mich selbst einzukaufen, zuzugreifen, wußte sie keine Antwort. Genauso wenig kann sich meine Mutter ja zu dem Thema äußern und auch die Anlagen nicht unterschreiben.

    Ergänzung, da ich den Beitrag nicht editieren kann: Natürlich zu 2x Anlage EK und 2x Anlage VM auch die Anlage HG

    • Offizieller Beitrag

    Wie schätzt ihr die Sachlage ein, HG, WG, einzelne oder jeweils eigenständige Bedarfsgemeinschaft ?

    BG sowieso nicht. Und da die Mutter wohl ins Pflegeheim kommt, auch keine HG mehr. Bereits in der Vergangenheit dürfte das, Verlangen nach den Anlagen VM und EK für die Mutter falsch gewesen sein. Zwar griff damals die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II, aber die Unterlagen dazu sind eigentlich nicht die genannten Anlagen.

    Bei dem Einkommen der Mutter dürfte aber nie was angerechnet worden sein, oder?

    Ansonsten teile schriftlich mit, dass momentan keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wahrscheinlich auch nie wieder vorliegen wird und dass es daher keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Offenlegung des Einkommens und Vermögens deiner Mutter gibt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • BG sowieso nicht. Und da die Mutter wohl ins Pflegeheim kommt, auch keine HG mehr. Bereits in der Vergangenheit dürfte das, Verlangen nach den Anlagen VM und EK für die Mutter falsch gewesen sein. Zwar griff damals die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II, aber die Unterlagen dazu sind eigentlich nicht die genannten Anlagen.

    Bei dem Einkommen der Mutter dürfte aber nie was angerechnet worden sein, oder?

    Ansonsten teile schriftlich mit, dass momentan keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wahrscheinlich auch nie wieder vorliegen wird und dass es daher keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Offenlegung des Einkommens und Vermögens deiner Mutter gibt.

    Erstmal vielen Dank für die Antwort. Es geht aus meinem, zugegeben vielen Text vielleicht nicht ganz hervor, aber das ist quasi mein Erstantrag auf Bürgergeld, daher gab es in der Vergangenheit noch keinen Kontakt mit den Ämtern außer mein Bezug von ALG I der jedoch nichts mit meiner Mutter oder dergleichen zu tun hatte, ihr Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII folgt erst noch. Davor war niemand von uns auf Unterstützung angewiesen, bis jetzt, also auch kein Hartz4 oder dergleichen. Diese Anlagen möchte das Jobcenter jetzt erstmalig haben, siehe angehängtes Foto.

    Soll ich diese dann einfach gar nicht zusammen mit dem Hauptantrag einreichen oder mitsenden und leer lassen und warten ? Bekomme ich da VOR der Bewilligung oder Ablehnung noch einen Gesprächstermin wo ich die Zusammenhänge noch einmal besser erläutern kann ?

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    Gruß Georg

    • Offizieller Beitrag

    Es steht da, dass die Unterlagen aller Mitglieder der BG nötig sind. Deine Mutter gehört definitiv nicht dazu, ob zuhause wohnend oder im Heim. Erkläre das dem Jobcenter, notfalls wende dich an den Vorgesetzten der SB.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.