Guten Tag, ist man verpflichtet mit der Sachbearbeiterin im Rahmen eines "Coaching" über seine Gutachten und Krankheiten (u.a.psychische Erkrankungen) ins Detail gehend zu reden? Das sind immerhin Sachen, die man mit einem Arzt und/oder Psychologen bespricht, aber nicht mit einer fremden Jobcentermitarbeiterin, die auch wenig Empathie zeigt?
Gesundheitliche und private Angelegenheiten besprechen?
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- Offizieller Beitrag
Dazu gibt es keine konkrete Verpflichtung. Allerdings stellt sich bei gesundheitlichen Problemen immer die Frage, was von Seiten des Betroffenen getan wird und ob genug getan wird, um dann wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Es bedarf daher schon einer gewissen Zusammenarbeit, es sei denn, es besteht überhaupt kein Interesse daran, jemals wieder zu gesunden und Arbeit aufzunehmen.
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es sei denn, es besteht überhaupt kein Interesse daran, jemals wieder zu gesunden und Arbeit aufzunehmen.
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Oh, da ging etwas schief beim zitieren. Genau solche Sätze und unterschwellige Verdächtigungen machen das Miteinander im Amt nicht leichter. Man findet keine Fachärzte, bekommt schwer Termine, wird abgewimmelt, aber bekommt Druck wieder zu "funktionieren". Vielen Sachbearbeitern fehlt es an dem nötigen Einfühlungsvermögen, die Gespräche sind wenig zielführend und für "uns" psychisch Erkrankten oftmals eine Belastung, die eher ins Gegenteil schlägt, als daß man motiviert und voller Selbstvertrauen an die Arbeitssuche geht. So ist das leider.
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Oh, da ging etwas schief beim zitieren. Genau solche Sätze und unterschwellige Verdächtigungen machen das Miteinander im Amt nicht leichter. Man findet keine Fachärzte, bekommt schwer Termine, wird abgewimmelt, aber bekommt Druck wieder zu "funktionieren". Vielen Sachbearbeitern fehlt es an dem nötigen Einfühlungsvermögen, die Gespräche sind wenig zielführend und für "uns" psychisch Erkrankten oftmals eine Belastung, die eher ins Gegenteil schlägt, als daß man motiviert und voller Selbstvertrauen an die Arbeitssuche geht. So ist das leider.
Na aber wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist, ist es doch die Aufgabe der SB dich in eine geeignete Tätigkeit zu vermitteln. Wie soll sie dies tun, wenn sie nicht weiß, was du kannst, was mit dir ist. Wenn Du möglicherweise aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kannst, muss sie das doch auch wissen?! Was hat das mit fehlender Empathie zu tun? Grundsätzlich muss sie den Sachverhalt neutral und objektiv beurteilen, was du logischerweise als Betroffene nicht kannst. Versuch es doch mal auf ihrer Sicht zu sehen. Wie soll sie ihren Job machen, ohne Infos?
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- Offizieller Beitrag
Genau solche Sätze und unterschwellige Verdächtigungen machen das Miteinander im Amt nicht leichter.
Wie soll die SB etwas von den Erkrankungen wissen, von der Not, Ärzte zu bekommen usw., wenn du ihr davon offenbar aber gar nichts erzählen möchtest) Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz und es ist logisch, dass da Vermutungen aufkommen, dass die (unbekannte/n) Krankheit/en nur vorgeschoben sind. Es liegt doch an dir, Glaubwürdigkeit herzustellen. Dabei dürfte eine Verweigerungshaltung selten zweckdienlich sein.
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Na aber wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist, ist es doch die Aufgabe der SB dich in eine geeignete Tätigkeit zu vermitteln. Wie soll sie dies tun, wenn sie nicht weiß, was du kannst, was mit dir ist. Wenn Du möglicherweise aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kannst, muss sie das doch auch wissen?! Was hat das mit fehlender Empathie zu tun? Grundsätzlich muss sie den Sachverhalt neutral und objektiv beurteilen, was du logischerweise als Betroffene nicht kannst. Versuch es doch mal auf ihrer Sicht zu sehen. Wie soll sie ihren Job machen, ohne Infos?
Um mal eine Lanze zu brechen, kommt auch ganz auf die Vorgeschichte an. Es kann tatsächlich ein Teufelskreis sein, nur mal so für Außenstehende:
Als Beispiel, Depression/BurnOut. Jobverlust -> ALG I. Im guten Glauben, es reicht sich neu zu orientieren, Bewerbungscoaching und evtl. berufspsychologischer Dienst zwecks Eignungsfeststellung für Umschulung etc. Alles noch ohne Krankschreibung. Dieser stellt dann fest (der Psychater vom BPS, wenn er gut ist) das du tiefergreifende Schwierigkeiten hast und empfiehlt weitere Maßnahmen wie Psychosomatik oder ambulante Behandlung. Es folgt Krankschreibung beim Hausarzt, Diagnose Depression unbekannter Art. Dieser möchte sich aber nicht festlegen sondern überweißt dich an einen Facharzt. Dazu bekommst du eine Liste vom Hausarzt mit Adressen von Psychiatern, Psychotherapeuten und er gibt dir den Tipp dich beim Terminservice der kassenärtzlichen Vereinigung anzumelden. Und jetzt gehts los. Du bekommst, egal wie sehr du dich anstrengst, keine Termine oder in Monaten, oder es ist nur Erstgespräch möglich aber keine weiterführende Behandlung, oder es ist Neupatientenannahmestopp. Oder du wartest 2 Monate auf einen Termin und im Erstgespräch wird festgestellt, die falsche (geografische) Zuständigkeit, und, und, und. Zwischenzeitlich nach 6 Wochen wechselst du natürlich von ALG 1 ins Krankengeld. Irgendwann sagt die KK, nee, das dauert uns alles zu lange und du fliegst raus aus dem Krankengeld und bist wieder im ALG 1. Die Arbeitsagentur erstellt dann eine sozialmedizinische, gutachterliche Stellungnahme mit dem Ergebnis das eine medizinische Maßnahme, als Beispiel psychosomatische Reha noch vor LTA Maßnahmen oder Arbeitsvermittlung durchgeführt werden muß. Mit dem Ergebnis, das dich dein Arbeitsvermittler wieder wegschickt und das Spiel von vorne losgeht. Da du immer noch keinen fachärztlichen Termin hast, aus o.g. Gründen, selbst die PIA (Psychologische Institutsambulanz) keine Neupatienten aufnimmt läuft irgendwann ALG 1 aus und man landet bei ALG II. Ergänzend zu erwähnen das in der Regel auch die psychosomatische Reha von der RV abgelehnt wird ohne entsprechende Diagnose.
Und jetzt steht man vor der SB vom Jobcenter und hat aber, auf Grund das man ja nie eine wirkliche fachärztliche Diagnose bekommen hat das Problem, dieser zu erklären was man hat, wenn man es selbst nicht weiß. Der Patient selbst kann nicht wissen was er hat und welche Maßnahme, Reha, stationäre Aufnahme, Tagesklinik, Ambulanz (meistens sowieso nicht im zeitlichen Rahmen verfügbar) er durchführen soll ohne ärztliche Weisung. Der Arzt macht die Diagnose, nicht der Patient. Es ist daher immer die Frage, ob man etwas nicht erzählen möchte, oder nicht erzählen(erklären) kann. Dazu kommt, das man keine Nachweise hat, man muß hoffen das einem geglaubt wird, was meiner Erfahrung nach eher selten vorkommt, da man sich ständig erklären muß, unabhängig bei welcher Behörde. Andererseits steht natürlich die Frage wie der/die SB in diesem Fall seinen Job erledigen soll, theoretisch gibt es (noch) keinen Grund den BG Empfänger nicht einfach in die nächstmögliche Arbeit zu vermitteln, was diesen natürlich unter Druck setzt und tatsächlich alles andere als hilfreich ist, es nützt nichts wenn der Empfänger eine Arbeit jeder Art annehmen muß und in 4 Wochen wieder zusammenklappt.
In meinem Beispiel, glücklicherweise habe ich den Teil B der sozialmedizinischen, gutachterlichen Stellungnahme der Arbeitsagentur in dieser die meisten Vorgaben/Einschränkungen "arbeitgebergerecht" aufgeführt sind, ohne diese hätte ich vermutlich auch ernsthafte Schwierigkeiten, dies alles der/dem SB glaubhaft zu vermitteln (tatsächlich hoffe ich dass dies reicht), da auch ich noch keine eigentliche Diagnose, sprich den Grund der Depression und den weiteren Behandlungsprozess kenne. Sprich, genauso wie ich das alles hier schreibe (mal angenommen ohne die Stellungnahme) würde ich es auch 1:1 dem/der SB genauso sagen. Ob das reichen würde kann denk ich jeder für sich selbst entscheiden. Mein nächstmöglicher Facharzttermin ist im Oktober, vorher also keine Diagnose. Mein Termin beim JC zur Besprechung der aktuellen beruflichen Situation ist im September, ich bin gespannt.
Gruß