Prüfung Karenzzeit

  • Hallo zusammen!

    Ich habe gelesen, dass es im ersten Jahr nach Antragstellung keine Prüfung gibt, ob man mehr als Schonvermögen hat.

    Stimmt das?

    Vielen Dank

    Leo

    • Offizieller Beitrag

    Das wird wahrscheinlich im Einzelfall entschieden, ob die Erklärung, nicht mehr als 40.000 Euro zu haben, ausreicht oder noch näher geprüft wird. Im allgemeinen verlangen die Jobcenter jetzt wieder die Anlage VM, wenn du das erfragen wolltest.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.