3. August 2023 um 13:02 #1 Hallo zusammen!Ich habe gelesen, dass es im ersten Jahr nach Antragstellung keine Prüfung gibt, ob man mehr als Schonvermögen hat.Stimmt das?Vielen DankLeo
3. August 2023 um 15:26 Offizieller Beitrag #2 Das wird wahrscheinlich im Einzelfall entschieden, ob die Erklärung, nicht mehr als 40.000 Euro zu haben, ausreicht oder noch näher geprüft wird. Im allgemeinen verlangen die Jobcenter jetzt wieder die Anlage VM, wenn du das erfragen wolltest.