Aufwandsentschädigung Monatsregelung Zuflussprinzip seit 01.07.2023 obsolet. Stunden nachholen?

  • Ich übe ein Ehrenamt aus, und bekomme dafür eine Übungsleiterpauschale. Normalerweise sind es 250€

    Ich habe im Januar jedoch aufgrund von Krankheit kein Geld bekommen.

    Jetzt ist ja seit Juli das Zuflussprinzip nicht mehr gültig. D.h. es wird nur noch geschaut, ob man im ganzen Jahr mehr als 3000€ verdient hat.
    Kann ich denn jetzt praktisch rückwirkend für Januar die 250€ im Rest des Jahres dazu verdienen?

    Frage halt, weil sich die Regelung ja erst zum Juli hin geändert hat.

  • Die 3000 Euro gelten für ein Kalenderjahr, Da die Änderung zum 01.07.23 ohne Übergangsregelung in Kraft getreten ist, verstehe ich es so, das für das zweite Halbjahr nur der halbe Jahresbeitrag also 1500 Euro anrechnungsfrei sind. Bei 250 Euro im Monat wäre kein Platz mehr für den nachgeholten Januar.