Bürgergeld alleinerziehend Vater unbekannt

  • Hallo, ich habe bereits ein Kind mit 4 Jahren und beziehe Bürgergeld.

    Nun bin ich erneut schwanger und meine Frage ist, bekomme ich nun bürgergeld für das zweite Kind, wenn der Vater unbekannt ist (wirklich unbekannt und keine Chance es herauszufinden!)?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich. Allerdings kann das im Kostenersatz enden, wenn du nicht bei der Feststellung des Vaters nach besten Kräften mitwirkst. An irgendwas bei der Zeugung des Kindes wirst du dich ja sicherlich wenigstens erinnern können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.