Kontoauszüge schwärzen?

  • Hi zusammen,

    und zwar sitze ich zurzeit an meinem Weiterbewilligungsantrag und dementsprechend muss ich ja auch Kontoauszüge nachreichen. Wie sieht es da aus mit dem schwärzen von Kontoauszügen? Ich habe für mich ein paar neue Klamotten kaufen müssen und ich weiß nicht wie das Jobcenter auf sowas reagiert, deswegen würde ich diese Ausgaben gerne auf meinen Kontoauszügen schwärzen. Ist das in Ordnung oder worauf muss ich achten?

  • Hallo Monte8,

    Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/…en%20entspricht.

    Viele Grüße

    N.blitz

    Bürgergeld: Was darf ich auf einem Kontoauszug schwärzen?

    Die Praxis, dass Bürgergeld-Empfänger bestimmte Angaben auf Kontoauszügen schwärzen dürfen, ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (2008 und 2009) zu dem Thema und auch aus Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörde. Gedeckt wird die Praxis zudem durch Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Laut den Volljuristen von datenschutz-notizen.de sind zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle dürfe also keine Schwärzung vorgenommen werden. Anders sehe es jedoch bei den Ausgaben von Bürgergeld-Antragsstellern aus. Hier gelte: Ausgaben bis 50 Euro können in der Regel geschwärzt werden. Dies gelte allerdings nur für den Verwendungszweck der Ausgabe und nicht für die komplette Zeile des Auszugs.

    Bei Ausgaben über 50 Euro dürfte allerdings zum Teil geschwärzt werden. Dabei geht es um Daten:

    • aus denen die rassische und ethnische Herkunft
    • die politische Meinung
    • die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
    • eine Gewerkschaftszugehörigkeit
    • oder Details zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

    hervorgehen.

    Wer also beispielsweise einer Partei eine Spende zukommen lässt, darf den Namen dieser Partei schwärzen. Der Verwendungszweck als Parteispende müsste dann allerdings stehen bleiben.

    Als Faustregel gilt also, dass Sie Einnahmen, Buchungsdatum und Wertstellungsdatum auf einem Kontoauszug nicht schwärzen dürfen. Hingegen können Sie Ausgabenbuchungen, Empfängername, Teile des Buchungstextes und Teile des Verwendungszwecks sehr wohl schwärzen, wenn dies den oben genannten Kriterien entspricht. Die genannte 50-Euro-Grenze bei Schwärzungen hat sich bei den Behörden zwar etabliert, gerichtlich festgelegt ist sie allerdings nicht. Es kann also durchaus sein, dass ein Jobcenter dieser Empfehlung nicht folgt.

    Wichtig: Das Jobcenter muss Sie bei der Aufforderung zur Vorlage der Kontoauszüge schriftlich darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, einzelne Passagen zu schwärzen.

    Ab 1. Juli 2023 kommen zudem einige Änderungen auf Bürgergeld-Bezieher zu. Beispielsweise bekommen Aufstocker mehr Geld und Sanktionen werden nicht mehr so leicht verhängt. Allerdings gibt es auch Neuerungen ab 1. Juli, die alle Bürgergeld-Bezieher betreffen.

    Kann das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?

    Tatsächlich kam es in der Vergangenheit schon vor, dass Jobcenter von Antragsstellern und Bürgergeld-Empfängern ungeschwärzte Kontoauszüge verlangt haben. Dies ist laut den Juristen von datenschutz-notizen.de jedoch meist der Fall gewesen, wenn beim Jobcenter der Verdacht entstand, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50-Euro-Grenze größere Ausgaben verschleiert werden sollten, um Vermögen aufzubauen. In solchen Fällen darf das Jobcenter also durchaus ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen.

  • Hi zusammen,

    und zwar sitze ich zurzeit an meinem Weiterbewilligungsantrag und dementsprechend muss ich ja auch Kontoauszüge nachreichen. Wie sieht es da aus mit dem schwärzen von Kontoauszügen? Ich habe für mich ein paar neue Klamotten kaufen müssen und ich weiß nicht wie das Jobcenter auf sowas reagiert, deswegen würde ich diese Ausgaben gerne auf meinen Kontoauszügen schwärzen. Ist das in Ordnung oder worauf muss ich achten?

    Wie soll das Jobcenter denn reagieren, wenn man sich von seinem Regelbedarf Bekleidung kauft, die im Übrigen auch im Regelsatz anteilig enthalten sind?

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.

  • Keine Ahnung. Ich kriege erst seit April Bürgergeld und bin dementsprechend noch Novize. Mache mir einfach nur Sorgen, dass das Jobcenter mir meinen Weiterbewilligungsantrag verweigert.

  • Der Kauf von Bekleidung ist kein Grund, Leistungen zu verweigern. OK, Einkäufe bei Armani, Chanel, Louis Vuitton und Konsorten könnten Fragen aufwerfen, wie das bei Sozialhilfebezug möglich ist. In jedem Fall gilt: Immer schön Belege aufheben. Nur für alle Fälle, dann kann man problemlos nachweisen, was man wo gekauft hat. Es ist nun mal so: Alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind unaufgefordert bei der leistenden Stelle anzugeben. Bürgergeld ist nach wie vor kein bedingungsloses Grundeinkommen.