Bürgergeld Bezug ab 01.09.23 : Erbe: Vermögen oder Einkommen?

  • Hallo zusammen,

    vorerst zum Sachverhalt:

    Ich habe mein Studium am 07.08.23 abgeschlossen und bis einschließlich 31.08.23 bezieh ich noch Bafög.

    Ab dem 01.09.23 Bürgergeld, bis eine Arbeitsstelle gefunden ist.

    Mein Vater ist am 04.03.2023 verstorben: Nun jedoch habe ich erfahren, dass ich noch Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von 4.000 € habe. Das Erbe habe ich seinerzeit fristgerecht vor einem Nachlassgericht ausgeschlagen.

    Hier gab es mit Gültigkeit ab dem 01.07.23 augenscheinlich eine Änderung beim Bürgergeld, die mich etwas verwirrt:

    Zählen in meinem Kontext die 4.000€ als Einkommen oder Vermögen?

    Zwar ist mein Vater zwar am 04.03.23 verstorben, wo nach es nach den "alten" Bafög Regelungen als Einkommen gelten müsste, allerdings beziehe ich erst seitdem 01.09.23 erstmals Bürgergeld und demnach würde dies als Vermögen gelten? Oder ist dies gänzlich aufgrund der 12 monatigen Karenzzeit irrelevant?

    Ich habe bisher von dem Audzahlungsträger des Sterbegeldes lediglich die mündliche (telefonische) Zusage erhalten und um entsprechende Stellungnahme gebeten, soll ich das Jobcenter hierüber bereits berichten oder erst, sobald ich die Bestätigung des Trägers der Sterbegeldleistung habe, bzw. die Auszahlung erfolgt ist?

  • Hallo,

    Wo kommt denn das Sterbegeld her? Aus einer Lebensversicherung oder woher?

    Ohne diese Aussage kann die Frage nicht beantwortet werden.

    Hallo Loneranger,

    entschuldige, dass war mir nicht bewusst.

    Zum einen habe ich seinerzeit (Ca 04/05.23) Geld einer Lebensversicherung erhalten, dies war eindeutig, da ich hier als Anspruchsberechtigter genannt war. Mit diesem habe ich sämtliche Beerdigungskosten gezahlt und noch etwa 800€ sind folglich über geblieben.

    Die hier genannten 4.000€ Beziehen sich auf eine Sterbegeldleistung. Aus deren AGB's geht hervor, dass die Auszahlung des Sterbegeldes lediglich an "Erben" erfolgen soll, zum damaligen Zeitpunkt war jedoch nicht bekannt, dass sich Erben hierbei auf die "gesetzliche Erbreihenfolge" bezieht und demnach ich Anspruchsberechtigt bin. Diese Aussage wird mir seitens des Auszahlungsträgers nun in den kommenden Tagen nochmals schriftlich bestätigt.

  • Hallo,

    Also die Lebensversicherung seinerzeit ist nicht relevant, zum einen weil es zeitlich nicht zum Bürgergeldantrag von dir passt, und zum anderen weil die Auszahlung einer Lebensversichtung nicht mit der Erbschaft zu tun hat, also es zählt nicht zum Nachlass.

    Mit der Sterbegeldleistung kann ich leider noch nichts anfangen. Ist das ein Sparvertrag oder auch eine Versicherung?

    Ich finde es etwas seltsam dass man sich dort auf die Erbfolge bezieht, während du dich ja aus der "Erbreihenfolge" durch Ausschlagen heraus genommen hast.

  • Hallo,

    Also die Lebensversicherung seinerzeit ist nicht relevant, zum einen weil es zeitlich nicht zum Bürgergeldantrag von dir passt, und zum anderen weil die Auszahlung einer Lebensversichtung nicht mit der Erbschaft zu tun hat, also es zählt nicht zum Nachlass.

    Mit der Sterbegeldleistung kann ich leider noch nichts anfangen. Ist das ein Sparvertrag oder auch eine Versicherung?

    Ich finde es etwas seltsam dass man sich dort auf die Erbfolge bezieht, während du dich ja aus der "Erbreihenfolge" durch Ausschlagen heraus genommen hast.

    Bei dem Sterbegeld handelt es sich ursprünglich um eine betriebliche Altersvorsorge und hieraus bestehen noch offene Ansprüche aus jener Sterbegeldleistung.

    Ich find's ebenfalls "merkwürdig" : Ich habe seinerzeit das synonym "Erben" ebenfalls als solches gedeutet aber die nun nach mir folgenden Erben, welche die Erbschaft bereits angenommen haben, bzw. dessen Nachlasspfleger diese erst auf diesen Umstand hingewiesen, hat da der Versicheurngsträger dem Nachlasspfleger eben jenes (telefonisch) mitgeteilt hat:

    Und zwar, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht, dies wird mir nun auf Nachfrage hin auch zeitnah schriftlich von denen bestätigt: Aus diesem Grund ist es zwar unabhängig der Erbmasse aber ich weiß nicht, wie sich dieser Umstand nun mit dem Bürgergeld verhält.

  • Bei dem Sterbegeld handelt es sich ursprünglich um eine betriebliche Altersvorsorge und hieraus bestehen noch offene Ansprüche aus jener Sterbegeldleistung.

    Ich find's ebenfalls "merkwürdig" : Ich habe seinerzeit das synonym "Erben" ebenfalls als solches gedeutet aber die nun nach mir folgenden Erben, welche die Erbschaft bereits angenommen haben, bzw. dessen Nachlasspfleger diese erst auf diesen Umstand hingewiesen, hat da der Versicheurngsträger dem Nachlasspfleger eben jenes (telefonisch) mitgeteilt hat:

    Und zwar, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht, dies wird mir nun auf Nachfrage hin auch zeitnah schriftlich von denen bestätigt: Aus diesem Grund ist es zwar unabhängig der Erbmasse aber ich weiß nicht, wie sich dieser Umstand nun mit dem Bürgergeld verhält.

    Vielleicht um das ganze noch etwas greifbarer zu gestalten:

    Die erste Instanz besagter betrieblicher Altersvorsorge bezieht sich hierbei auf eine Hinterbliebendenrente, allerdings wären für diese lediglich kindergeldberechtigte Kinder oder der Ehepartner Anspruchsberechtigt.

    Mein Vater jedoch war ledig und ich bin nicht weiter Kindergeldberechtigt und damit wäre die zweite Instanz, die hier genannten 4.000€ der Sterbegeldleistung, auf die haben die Erben Anspruch.

    Erben bezieht sich hierbei nach mündlicher Definition auf die "gesetzliche Erbreihenfolge": Wodurch wiederum ich als Sohn folgerichtig anspruchsberechtigt bin

    Sehr verwirrend alles

  • Hmmm, betriebliche Altersvorsorge ist ja meist auch etwas ähnliches wie eine Lebensversicherung. Ich kenne solche Sterbegelder nur aus eine Nebenleistung zu einer betrieblichen Zusatzversorgung.

    Ich würde dazu tendieren, dass es sich dabei nicht um eine Erbschaft handelt. Denn vom Wortlaut des Gesetzes her sind auch nur wirkliche Erbschaften als Einkommen freigestellt, der Pflichtteil eines enterbten Erben ist zum Beispiel keine Erbschaft.

    Vielleicht bekommst du diese Leistung auch nur deshalb weil du die Beerdigung bezahlt hast. So war es beim Sterbegeld aus der Zusatzversorgung bei meinem Dad, die wollten von meiner Mum die Rechnung der Beerdigung haben.

    Ich befürchte dass es als Einkommen angerechnet wird, bin mir aber nicht sicher. Sorry

    Ich würde es dem JC anzeigen dass da Geld kommt.

    Vllt fällt noch jemandem etwas dazu ein.

  • Die Beerdigungskosten habe ich zwar damals aus dem Geld der Lebensversicherung gezahlt aber dieses Sterbegeld bezieht sich auf die Beerdigungskosten.

    Dem BAföG Amt teile ich diesen Umstand zwar auch mit, obwohl es unschädlich ist, da es hier als vermögen rückwirkend (Auf den Todestag ) angerechnet wird und ich auch mit dieser Summe entsprechenden Vermögensgreibetrag innerhalb des Bafög.Satzes nicht erreiche.

    Sollte das Jobcenter dies ebenfalls als Vermögen anrechnen, wäre dies für mich ebenfalls unschädlich. Wäre die Auszahlung nur früher erfolgt, dann dürfte die Sachlage wohl eindeutig sein...

    Vielleicht weiß hier noch jemand etwas.

    PS: Die Auszahlung beantrage ich erst, nach schriftlicher Bestätigung über besagte Aussage, dass sich Erben hierbei auf die gesetzliche Erbreihenfolge bezieht und demnach würde ich es auch erst dann dem Jobcenter mitteilen?

  • Eine Anrechnung als Vermögen würde ich nicht erhoffen. Einkommen ist normalerweise dass was innerhalb eines Monats tatsächlich zufließen. Zum Vermögen wird es erst im Monat nach dem Zufluss. So die Regel.

    Daher würde ich von einem Einkommenszufluss im Zeitpunkt des Eingangs auf deinem Konto ausgehen.

    Warte auf diese Bestätigung, aber nicht länger. Das JC muss das Ganze ja auch prüfen und wenn du direkt was mit einreichst ist es besser.

    Wenn es als Einkommen zu bewerten ist, dann hast du für den Zuflussmonat keinen Anspruch. Zumindest wenn dein mtl Anspruch niedriger ist.

  • Eine Anrechnung als Vermögen würde ich nicht erhoffen. Einkommen ist normalerweise dass was innerhalb eines Monats tatsächlich zufließen. Zum Vermögen wird es erst im Monat nach dem Zufluss. So die Regel.

    Daher würde ich von einem Einkommenszufluss im Zeitpunkt des Eingangs auf deinem Konto ausgehen.

    Warte auf diese Bestätigung, aber nicht länger. Das JC muss das Ganze ja auch prüfen und wenn du direkt was mit einreichst ist es besser.

    Wenn es als Einkommen zu bewerten ist, dann hast du für den Zuflussmonat keinen Anspruch. Zumindest wenn dein mtl Anspruch niedriger ist.

    Alles klar.

    Ich hatte innerhalb des Forums vor einigen Stunden einen Beitrag entdeckt, (finde ich gerade akut nicht wieder) :

    Bei diesem ging es um Fragen zu der Veränderung bezüglich der Erbanrechnung innerhalb des Bürgergeldes ab dem 01.07.23 : Innerhalb diesen Beitrags fragte jemand, ob er denn die Auszahlung hinaus zögern könnte, nach dem 01.07.23, um eine Anrechnung als Vermögen zu erwirken, aber dort teilte man ihm mit, dass dies rückwirkend auf den Todestag berechnet wird und somit als Einkommen angerechnet wird.

    Bei mir nun wiederum, da der Todestag außerhalb meines Bürgergeld Antrages ist,

    als Einkommen.

    Uii. Ist das alles verwirrend.

  • Es wird sich bei dir nicht um eine Erbschaft handeln. Es ist dann doch eher eine Versicherungsleistung. Nach meinem Verständnis. Daher wird es nicht auf das Datum des Erbfalles ankommen.

    Und ja, es ist nicht einfach.

  • Alles klar. Ich werde auf die Bestätigung besagten Trägers warten und die Umstände dann umgehend dem JC mitteilen. Bisher habe ich besagten Sachverhalt noch nicht schriftlich, sondern in sämtlichen Schreiben und auch deren AGB's sind bereits genannte "Erben" aufgeführt: Aus diesem Grund scheint es mir derzeit noch nicht sinnvoll, dem JC dies mitzuteilen. Da ich den Umstand nicht Nachweisen kann und dies vermutlich zur Verwirrung führen dürfte.

  • Meldest dich dann mal was bei der Sache rauskommt. Bitte

    Klar. Mach ich.

    In erster Linie: Möchte ich kein Ärger mit dem JC und weiß durch den Bafög Bezug, durch aus, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und möchte deshalb bereits präventiv etwaige Komplikationen direkt ausschließen und in diesem Kontext natürlich wissen, was dies finanziell für mich bedeutet.

    Danke dir auf jeden Fall!

  • Ich habe tatsächlich noch eine Frage und hoffe, du kannst Sie mir beantworten, da ich auch unter Google keinen ähblichen Sachverhalt habe finden können:

    Wie verläuft das mit der Verrechnung bei Einkommen und dem dir genannten Zuflussprinzip?

    Angenommen:

    Ich erhalte eine monatliches Bürgergeld von insgesamt 1000€ (hiervon 500€ für die Wohnung Gesamtmiete Monat, falls relevant) und erhalte in Monat August die 4000€ Sterbegeld, welches folglich als Einkommen angerechnet wird.

    Wie spezifisch wird diese Einkommens Verrechnung durchgeführt bei einer Einmalzahlung in dieser Größenordnung?

    Welche der folgenden Szenarien trifft hier ein zu?:

    1. Es wird mit dem kompletten Burgergeld Satz im Monat August verrechnet und es kommt zu einer Nachzahlung der oben genannten fiktiven 1000€

    2. Es wird nicht nur der Monat August mit dem Einkommen verrechnet, sondern auch die darauffolgenden Monate, bis die "4000€" komplett mit dem Bürgergeld verrechnet sind?

    Lieben Dank nochmal und entschuldige diese fülle an Frage

  • Klar. Mach ich.

    In erster Linie: Möchte ich kein Ärger mit dem JC und weiß durch den Bafög Bezug, durch aus, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und möchte deshalb bereits präventiv etwaige Komplikationen direkt ausschließen und in diesem Kontext natürlich wissen, was dies finanziell für mich bedeutet.

    Danke dir auf jeden Fall!

    Ups. Die zitierfunktion glatt vergessen. Sorry! O.g. Frage ging natürlich an dich 😁

  • Sorry für die Verzögerung wegen Wochenende :S

    Wenn es als Einmalzahlung gewertet wird, dann erfolgt eine einmalige Berücksichtigung im Zuflussmonat. Wenn es im August zufließen würde hättest du im August keinen Anspruch.

    Nur dann wenn man es als Nachzahlung werten würde, dann würde es mit 1/6 für 6 Monate berücksichtigen.

    Die Regelung mit der Nachzahlung ist zum Teil neu, daher kann ich dir nicht sagen ob das hier evtl. so gesehen werden würde.