Hallo zusammen,
vorerst zum Sachverhalt:
Ich habe mein Studium am 07.08.23 abgeschlossen und bis einschließlich 31.08.23 bezieh ich noch Bafög.
Ab dem 01.09.23 Bürgergeld, bis eine Arbeitsstelle gefunden ist.
Mein Vater ist am 04.03.2023 verstorben: Nun jedoch habe ich erfahren, dass ich noch Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von 4.000 € habe. Das Erbe habe ich seinerzeit fristgerecht vor einem Nachlassgericht ausgeschlagen.
Hier gab es mit Gültigkeit ab dem 01.07.23 augenscheinlich eine Änderung beim Bürgergeld, die mich etwas verwirrt:
Zählen in meinem Kontext die 4.000€ als Einkommen oder Vermögen?
Zwar ist mein Vater zwar am 04.03.23 verstorben, wo nach es nach den "alten" Bafög Regelungen als Einkommen gelten müsste, allerdings beziehe ich erst seitdem 01.09.23 erstmals Bürgergeld und demnach würde dies als Vermögen gelten? Oder ist dies gänzlich aufgrund der 12 monatigen Karenzzeit irrelevant?
Ich habe bisher von dem Audzahlungsträger des Sterbegeldes lediglich die mündliche (telefonische) Zusage erhalten und um entsprechende Stellungnahme gebeten, soll ich das Jobcenter hierüber bereits berichten oder erst, sobald ich die Bestätigung des Trägers der Sterbegeldleistung habe, bzw. die Auszahlung erfolgt ist?