Gewerbeanmeldung bei Bürgergeldbezug

  • Kann mir jemand von den Fachmenschen hier eventuell weiterhelfen.

    Wenn man öfters auf Flohmärkten unterwegs ist (ein Hobby) von mir) findet man häufiger "Schnäppchen" die bei Ebay durchaus noch Richtig Geld bringen.

    Da ja ALLE Gelder dem Amt zu Melden sind und ich auch bereit bin dies zu tun ,sowie der neuen Gesetzeslage bezüglich Meldung an das Finanzamt bei über 2000€ im Jahr will ich eigentlich auf Nummer Sicher gehen.

    Gewerbeanmeldung als An und Verkauf im Nebengewerbe,Meldung einer selbstständigen Tätigkeit an das Jobcenter somit bin ich bezüglich "Schwarzarbeit" aus dem Schneider.

    Mein Problem ist das dir ja KEIN Flohmarktverkäufer eine Quittung über 4/40/400 € für Artikel xyz ausstellt ich denke das ist auch allgemein bekannt.

    Also habe ich zwar einen Nachweis über Einnahmen (Ebay macht es möglich) aber NICHT über meine AUSgaben (Einkaufspreis).

    Zugrundelegen würde das Jobcenter : Verkauft für 100€ also ist das der Gewinn der als Einkommen berechnet wird aber meine Ausgabe (Einkaufspreis) von 10€ würden unter den Tisch fallen und ich fürchte das Finanzamt wird auf der gleichen Schiene fahren.

    Kurz ,jeder Cent wird als Einkommen gerechnet in der Annahme das man keine Kosten hat da nicht Nachweisbar?

    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Und Nein,dieses Nebengewerbe soll eigentlich nicht zum Hauptgewerbe werden weil ich denke das dafür die Einnahmen Nie ausreichend sein werden,es wäre zwar schön ist aber nur als Zusatzverdienst gedacht

  • Warum sollte ein Verkäufer nicht bereit sein eine Quittung zu unterschreiben, wenn man erklärt das die Absicht es gewinnbringend zu verkaufen der Kaufgrund ist ?