Berechnungsgrundlagen Bürgergeld

  • Hallo an Alle,

    aufgeweckt durch einen heute erschienen Artikel zum Thema Kindergrundsicherung, recherchierte ich zum Bürgergeld; Denn dort wird berichtet, dass das Kindergeld ab 2025 nicht mehr angerechnet werden soll.

    Mir ist bewusst, dass ich als Alleinverdiener mit Ehepartner und 3 Kindern bei einem Brutto-Einkommen von 3600,00€ mtl. eher am unteren Rand des Einkommens rangiere, aber ich dennoch deutlich mehr verdiene, als mir Bürgergeld zustehen sollte. Dachte ich.

    Laut Rechner steht mir bei 3 Kindern (4,7 und 10), 2 Erwachsenen ohne Mehrbedarfe und einer gemieteten Wohnung mit Kosten in Höhe von 1000,00€ warm + 150 HK ein Bürgergeld von 2.340,00 € zu. Darin inkludiert sind bereits 750,00€ Kindergeld

    Das sind nur 200€ weniger als ich Netto verdiene. Mit Master-Abschluss und 5 jähriger Berufserfahrung. Das drückt meine Motivation heute ehrlich gesagt enorm und deshalb frage ich mich, ob es seitens des Staates andere Unterstützungsgelder gibt? Wohngeld ist etwas, was ich schon beantrag (vor 3 Monaten) aber darüber noch keine Rückmeldung erhalten habe. Gibt es weitere?

    • Offizieller Beitrag

    Das Alleinverdienermodell ist heutzutage eben nicht mehr zeitgemäß.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Noch sind die Rechtsgrundlagen nicht klar und wirklich bekannt. Es bleibt damit abzuwarten wie nun der Gesetzgeber konkret meint hier so etwas wie ein Lohnabstandsgebot und vergleichbar umzusetzen.