Kostensenkungsverfahren nach Karenzzeit?

  • Hey zusammen,

    ich hätte eine Frage bezgl. Ablauf der Karrenzzeit:

    Wenn man eine unangemessen Whg. Größe gerade bezieht in der Karrenzzeit wird nomalerweise eine Kostensekungsverfahren eingeleitet nach Ablauf der Karenzzeit...

    1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?

    2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).

    Vielen Danl für die Hilfe :)

    LG

    jj

    • Offizieller Beitrag

    1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?

    Du bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. In der steht dann auch, ab wann nur noch die angemessene Miete berücksichtigt wird. Wenn du natürlich schon vorher umziehst oder untervermietest und dadurch Kosten sparst, dann wird das auch früher berücksichtigt.


    2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).

    Da hat sich doch nichts geändert. Wenn man nachweislich trotz ausreichender Bemühungen keinen angemessen Wohnraum findet, dann muss die bisherige Miete weiter berücksichtigt werden. Im Normalfall müssten aber die KdU Richtlinien für München so beschaffen sein, dass Wohnraum zu finden ist, ansonsten wäre es gar kein schlüssiges Konzept und kein Sozialleistungsempfänger in München könnte jemals um- oder zuziehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.