Hey zusammen,
ich hätte eine Frage bezgl. Ablauf der Karrenzzeit:
Wenn man eine unangemessen Whg. Größe gerade bezieht in der Karrenzzeit wird nomalerweise eine Kostensekungsverfahren eingeleitet nach Ablauf der Karenzzeit...
1) gelten die Maßnahmen (Untervermietung, möglicher Umzug etc....) in den ersten 6 Monaten oder erst danach also ab dem 7 monat?
2) viel wichtiger ist noch wie wird denn das ganze gewertet, wenn man zb. in München wohnt und ein Umzug generell sehr unwahrscheinlich ist (weil es einfach keine freien Whg. gibt....).
Vielen Danl für die Hilfe
LG
jj