Hallo liebe Mitlesende,
Wenn eine Mutter mit einem erwachsenen Kind (22) und einem minderjährigen Kind (15) alleinerziehend ist, hat sie wirklich keinen Anspruch auf die 12% Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Im Bescheid steht: “Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht nur, wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt. (§ 21 ABS. 3 SGB II)
Aus dem Paragraphen selber werde ich aber nicht schlau.
Danke für Erklärungen!