Gibt es Erfahrungen damit, wie das Jobcenter Honorarzahlungen anrechnet, die nicht monatlich überwiesen werden, sondern einmal halbjährlich? Die Arbeit ist regelmäßig über ein paar Monate verteilt.
Honorarzahlungen halbjährlich
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Folgendes findet sich im Gesetz, § 11 Abs. 2 und 3 SGB II:
2) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.
(3) Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen.
Hier muss also geprüft werden, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Nachzahlung im Sinne von Abs. 3 handelt.
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- Offizieller Beitrag
Warum? Eine Honortätigkeit gilt als selbständige Tätigkeit. Daher wird das Einkommen nach § 3 der Bürgergeldverordnung errechnet. Und das bedeutet Durchschnittseinkommen (Abs. 4).
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Dann nochmal zur Klarstellung Frage an zwododus: Handelt es es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit?
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als Lesestoff dazu mit Verweis auf BSG Rechtsprechung
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